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Frankreich - Mitführpflicht von Alkoholtests in Kraftfahrzeugen

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Christian Remuß
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Medien

1 Kommentar

  • Kommentar-Link Christian Remuß Donnerstag, 21 Juni 2012 11:26 gepostet von Christian Remuß

    Update:

    Der Alkoholtestset kann sowohl ein Einwegtest auf chemischer Basis als auch ein elektronisches Atemalkoholmessgerät sein.

    Bei dem Einwegtest muss auf das vom Hersteller vorgegebene Haltbarkeitsdatum geachtet werden, es darf nicht abgelaufen sein. Die Rede ist von einem Haltbarkeitsdatum von 2 Jahren, kann aber auch kürzer sein. Es ist daher regelmäßig zu überprüfen.

    Ferner muss das Alkoholtestset den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und nach der von der Verkehrssicherheitsabteilung des französischen Innenministeriums (Sécurité routière) vorgegebenen französischen Norm (Norme française (NF)) zertifiziert sind. Gemeint ist bei auf chemischer Basis funktionierenden Alkoholtestsets die Norm NF X 20-702 der
    französischen Normungsorganisation AFNOR.

    Ein solcher Einwegtestset besteht im Regelfall aus einer Plastiktüte, in die geblasen werden muss. Die Luft in der Tüte lässt man anschließend in ein Messröhrchen ab, auf dem anhand einer Verfärbung der Alkoholisierungsgrad abzulesen ist. Insoweit entspricht die Handhabung den auch in Deutschland gebräuchlichen Sets bei einer Verkehrskontrolle.

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