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Medien

1 Kommentar

  • Kommentar-Link t. taler Donnerstag, 09 August 2012 12:34 gepostet von t. taler

    Herr Reuter ist leidlich schlecht informiert. Dass angedachte Betreuungsgeld wird HARTZ IV-Empfängern - also der vermeintlich bildungsfernen Schicht - zunächst einmal ausgezahlt, danach allerdings wieder in voller Höhe angerechnet und vom Regelsatz abgezogen.

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