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Urteil zur VW-Abgasaffäre: Händler muss erstmals manipulierten Wagen zurücknehmen und Kaufpreis erstatten

Erstmals seit Bekanntwerden des VW-Abgas-Skandals im September 2015 hat ein deutsches Gericht entschieden, dass ein Autohändler einen manipulierten Wagen zurücknehmen sowie den Kaufpreis des Autos erstatten muss - abzüglich einer Pauschale für die gefahrenen Kilometer. Erfolgreich geklagt vor dem Landgericht München I hatte das Ehepaar S. aus München, das im Mai 2014 bei einem Vertragshändler einen Seat Ibiza mit 1,6 Liter Diesel-Motor vom Typ EA189 gekauft hatte - eben jenem Motorentyp, der dem VW-Konzern in den letzten Monaten den größten Skandal der Firmengeschichte eingebracht hatte.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Wirtschaft.
Bild: Thesupermat / CC BY 3.0 via Wikipedia

Erstmals seit Bekanntwerden des VW-Abgas-Skandals im September 2015 hat ein deutsches Gericht entschieden, dass ein Autohändler einen manipulierten Wagen zurücknehmen sowie den Kaufpreis des Autos erstatten muss - abzüglich einer Pauschale für die gefahrenen Kilometer. Erfolgreich geklagt vor dem Landgericht München I hatte das Ehepaar S. aus München, das im Mai 2014 bei einem Vertragshändler einen Seat Ibiza mit 1,6 Liter Diesel-Motor vom Typ EA189 gekauft hatte - eben jenem Motorentyp, der dem VW-Konzern in den letzten Monaten den größten Skandal der Firmengeschichte eingebracht hatte.

Am Dienstag nun entschied das Gericht zugunsten der Kläger. In der Urteilsbegründung heißt es, dass der Händler länger als ein halbes Jahr Zeit gehabt habe, den Mangel zu beheben. Diese Frist sei ungenutzt verstrichen, so das Gericht. Den Klägern müsse daher der Kaufpreis erstattet werden. Sogar das Geld für nachträglich angebrachte Extras sollen die Kläger zurück bekommen. Laut Urteil steht dem Paar die Erstattungssumme von 17.930,54 Euro plus Zinsen zu.

Das Ehepaar S. hatte den Wagen 2014 unter anderem wegen der guten Abgaswerte gekauft und sah sich betrogen, als der Skandal um manipulierte Abgaswerte 2015 ans Licht kam. Als der Händler sich weigerte, das mit der Betrugssoftware ausgestattete Auto zurückzunehmen, reichten S. beim Landgericht Klage ein. "Wir haben uns im Stich gelassen gefühlt", so Christine S. im Gespräch mit stern TV.

Es ist das erst Mal, dass ein Richter im Zuge des VW-Skandals ein derartiges Urteil gefällt hat. Für Rechtsanwältin Katharina Deckert, die das Paar vor Gericht vertreten hat, ist das Urteil zugunsten der Kläger längst überfällig: "Die Frage in solchen Fällen ist immer: Ist der Mangel erheblich? Aus unserer Sicht ist er es", so die Juristin im Gespräch mit stern TV.

"Die Ökologie ist uns ganz wichtig, in München sind die Werte ständig belastet", so Dieter S. zu stern TV. Das Paar fährt seit rund einem halben Jahr gar nicht mehr mit dem Wagen - er steht in der Tiefgarage.

Am kommenden Mittwochabend, 25. Mai 2016 ab 22.15 Uhr, sind Anwältin Katharina Deckert und das Ehepaar S. live zu Gast bei stern TV.



Quelle: ots/STERN TV