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Einführung von 5G: Gute Klagegründe

Die neueste Mobilfunkgeneration 5G ist im Vergleich zu früheren Technologien ein Meilenstein. Sie würde den Standort Deutschland nachhaltig stärken, wenn die Übertragungstechnik schnell eingeführt würde. Allerdings klagen die drei Mobilfunknetzbetreiber Telefonica, Vodafone und die Telekom gegen die Vergaberegeln – verständlich. Die rechtlichen Unklarheiten sind unnötig und kosten viel Zeit.

Geschrieben von Christian Rusche am . Veröffentlicht in Technik.
Foto: Elmira Ashirova / CC0 via Pixabay

Die neueste Mobilfunkgeneration 5G ist im Vergleich zu früheren Technologien ein Meilenstein. Sie würde den Standort Deutschland nachhaltig stärken, wenn die Übertragungstechnik schnell eingeführt würde. Allerdings klagen die drei Mobilfunknetzbetreiber Telefonica, Vodafone und die Telekom gegen die Vergaberegeln – verständlich. Die rechtlichen Unklarheiten sind unnötig und kosten viel Zeit.

5G ist vor allem für die Industrie ein Hoffnungsträger: Die Technologie ermöglicht es unter anderem, Maschinen miteinander zu vernetzen. Neue Frequenzen sollen im Frühjahr versteigert werden, so lautet zumindest der Plan. Erfolgreiche Bieter müssen bei der Auktion viele Auflagen erfüllen, die zum Teil sehr teuer sind. Die Bundesnetzagentur hatte im September einen Entwurf für diese sogenannten Versorgungsauflagen veröffentlicht, den sie selbst als die Grenze des wirtschaftlich Machbaren ansah. Im November hat die Bundesnetzagentur diese Auflagen dann noch einmal verschärft: Seitdem fordert sie beispielsweise vom erfolgreichen Bieter, bis Ende 2022 rund 1.000 zusätzliche Sendemasten zu installieren. Ursprünglich war noch von 500 Stationen die Rede.

Nun klagen alle drei großen Mobilfunknetzbetreiber. Das hat vor allem zwei Gründe: Zum einen befürchten die Telekom, Vodafone und Telefonica, dass die Auflagen nicht verhältnismäßig sind, weil zur Umsetzung bereits vergebene Frequenzen eingesetzt werden müssen – und die wären dadurch weniger wert als jetzt.

Das gilt vor allem, wenn durch die wahrscheinlich niedrigen Gebote in der Auktion ein vierter Netzbetreiber es sich leisten kann, mitzubieten. Dieser Neueinsteiger hat geringere Auflagen zu erfüllen, weil er sein Netz erst aufbauen muss – bis das geschafft ist, dürfte er sich unter Umständen „sein“ Netz von den drei bisherigen Betreibern „mieten“ (Roaming). Das führt zum zweiten Klagegrund: Die Betreiber wollen ihr Netz nicht zu ungünstigen Konditionen für Konkurrenten öffnen müssen.

Die Politik wiederum würde den Einstieg begrüßen: Union und SPD fordern in einem Brief sogar eine Gesetzesänderung, die eine zwangsweise Öffnung der Netze ermöglicht. Gerichte müssen jetzt entscheiden, wann und unter welchen Bedingungen die Netze geöffnet werden müssen. Es ist ärgerlich, dass diese Details erst jetzt geklärt werden. Die rechtlichen Unklarheiten sind unnötig und kosten wichtige Zeit. Die Politik sollte eine schnelle und rechtssichere Vergabe der Frequenzen ermöglichen und gleichzeitig leistungsfähige Infrastruktur fördern, vor allem in ländlichen Regionen, in denen der Ausbau für Netzbetreiber oft betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll ist.



Quelle: IW Köln