Am Freitagabend wird über den europäischen Stabilitätsmechanismus entschieden. Dem Bundesverfassungsgericht liegt der Vertrag bereits vor. Wenn „Ja“ zum ESM gesagt wird, dann gibt es wohl die Klage. Für den Fall, dass der ESM-Vertrag am Freitag seine Bejagung bekommt, so greift dieser ab dem 1.Juli 2012. Was ist überhaupt der Inhalt dieses Vertrages?
Hier mal ein paar Ausschnitte, die wörtlich vereinfacht wurden:
- Die ESM-Bank erhält Blankovollmacht und kann somit unbeschränkt Geschäfte jeder Art mit jedermann abschließen (Art. 3)
- Zur Ermöglichung des Plans „ESM-Bank“ werden den schwachen Euro-Ländern, da diese im Eurosystem an Zahl überwiegen, Stimmrechtsvorteile eingeräumt (Art. 4)
- Die 17 an der ESM-Gründung beteiligten Finanzminister bilden den rechtlich unantastbaren Gouverneursrat der ESM-Bank (für die BRD: Dr. W. Schäuble). Dieser hat totale Kontrolle und letzte Entscheidungsmacht in allen finanziellen, sachlichen und vor allem personellen Dingen der ESM-Bank. Jeder Rat hat einen Stellvertreter (Art. 5)
- Das Aktien-Haftungs-Kapital der ESM-Bank beträgt (zunächst) € 700 Milliarden, aufgeteilt in (a) € 80 Milliarden einzuzahlende Aktien und (b) € 620 Milliarden abrufbare Aktien. (Art. 8 Abs. 1). Die Gouverneure können das Haftungs-Kapital durch Ausgabe neuer Aktien bis in Billionenhöhe (c) beliebig erhöhen (Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 1)
- Die Gouverneure setzen sich ihr Gehalt und das ihrer Direktoren geheim in unbekannter Millionenhöhe selbst fest (Art. 5 Abs. 7 (n), Art 34)
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Die ESM-Bank kann:
- (A) Euro-Ländern Überziehungskreditlinien einräumen, Art 14
- (B) Banken finanzieren, Art. 15;
- (C) Euroländern Kredite geben, Art. 16;
- (D) von Euro-Ländern direkt Staatsanleihen ankaufen, Art. 17;
- (E) von Euro-Ländern indirekt Staatsanleihen ankaufen, Art. 18;
- (F) diese Liste ändern, also auch erweitern, Art. 19;
- (G) Zinspolitik betreiben, Art. 20;
- (H) Eurobonds herausgeben, Art. 21. –
- Summa summarum kann die ESM-Bank Finanzgeschäfte jeder Art und Höhe betreiben. (Art. 14 – 21)
- Art. 21: Die ESM-Bank kann unbegrenzt (Refinanzierungs-)Kredit/Geld aufnehmen, um damit die Schulden schwacher Euro-Länder/Banken zu finanzieren. Diese neuen ESM Schulden werden durch das Aktienkapital der ESM-Bank (mindestens € 700 Mrd.) gedeckt, für dessen Einzahlung die Länder/Bürger haften
- Die ESM-Bank ist von Kontrollen und Lizenzen jeder Art befreit (Art. 32 Abs. 9). Die Gouverneure (incl. Dr. Schäuble) und alle sonstigen Mitarbeiter der ESM-Bank haben jetzt und für alle Zukunft Schweigerecht und Schweigepflicht und sichern so die Geheimhaltung (a) ggf. der Operationen der ESM-Bank, (b) ihre eigenen Aktivitäten innerhalb der ESM-Bank und insbesondere (c) die Bestimmungen von Art. 32, 34 - 36 ab
- In ihrem ureigenen Interesse genießen alle Gouverneure (incl. Dr. Schäuble), Direktoren etc. pp der ESM-Bank samt Schriftwerk Immunität von jeglicher Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer geschäftlichen (nicht amtlichen!) Tätigkeit für die ESM-Bank, gleich ob sie hunderte Milliarden Euro verschleudern, vernichten, oder veruntreuen (Art. 35)
Was sind die Folgen dessen?
Die Inflation wird durch die unbeschränkte Kreditvergabe des ESM Gouverneursrates bedingt allein durch die steigende Geldmenge immer weiter ansteigen. Das heißt für uns Bürger: Mehr Steuern zahlen und höhere Lebensunterhaltskosten.
Die Völker der Länder könnten sich durch die jetzt schon schlechte Information vieler Medienhäuser weiter auseinanderleben und so wird der Urgedanke der EU, Einigkeit der Staaten, in weite Ferne rücken. Es wird eher noch zu Tumulten und großen Problemen untereinander und miteinander kommen.
Da der Gouverneursrat Macht braucht, um existieren zu können, muss eine Instanz Macht abgeben. In diesem Fall sind es die Länderparlamente, die ihr Haushaltsrecht abtreten und damit ein großes Stück Souveränität abgeben sollen. Damit wäre jeder der unterzeichnenden Bundestagsabgeordneten machtlos und im Grunde auch arbeitslos.
Durch die Abgabe von Souveränität des Staates fehlt dem Volk auch die Souveränität und die damit verbundene Freiheit.
Die Machtfülle der Mitglieder des Gouverneursrates ist enorm. Die Unkontrollierbarkeit dieses Rates ist kriminell, denn ein Verbrechen muss verfolgt werden können, und wer dies nicht tut, leistet Beihilfe. Noch sind keine Verbrechen geschehen, aber Macht korrumpiert und absolute Macht korrumpiert absolut, und die absolute Macht liegt in den Händen der Mitglieder des Gouverneursrates, die nicht rechtlich belangt werden können.
Die Verfassungswidrigkeit des ESM ist klar erkennbar und das Bundesverfassungsgericht sollte diese auch erkennen, aber was gemacht werden soll und gemacht wird, ist in der Politik sowieso ein Unterschied von Tag und Nacht.
Ausschnitte des ESM stammen von: http://www.esm-vertrag.com/up/datei/rechtliche_und_wirtschaftliche_analyse___zusammenfassung.pdf





















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