Hannover, 26.06.2012 - Bei der anstehenden Novellierung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes sollte die besondere Rolle aller ehrenamtlichen Helfer auch bei Einsätzen unterhalb der Schwelle eines Katastrophenfalles besonders berücksichtigt werden. Bisher sind nur die Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren gegen Nachteile bei der Teilnahme an Einsätzen in Ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis geschützt.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und der Niedersächsische Landkreistag (NLT) fordern daher, dass bei der beabsichtigten Neufassung des Gesetzes auch andere Einsatzkräfte berücksichtigt werden, die bei größeren Unglücksfällen unterhalb eines Katastrophenfalles helfen. Kommen bei solchen Einsätzen z. B. Schnelleinsatzgruppen zur Betreuung der Betroffenen zum Einsatz, sind die Helfer zurzeit rechtlich nicht ausreichend abgesichert. Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des NLT, Dr. Hubert Meyer, erklärt dazu: „Die Kommunen sind auf das Engagement aus allen Hilfsorganisationen dringend angewiesen, deshalb muss die rechtliche Stellung dieser Helfer denen der freiwilligen Feuerwehrleute entsprechen.“ Der Landesgeschäftsführer des DRK im Landesverband Niedersachsen, Dr. Ralf Selbach, ergänzt: „Das Land Niedersachsen würde mit der Verankerung im Gesetz einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes leisten.“
Ziel des Katastrophenschutzgesetzes sollte es nach Ansicht von Dr. Selbach und Dr. Meyer sein, einen in die Zukunft weisenden Rahmen für die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Einheiten zu schaffen. Das bürgerschaftliche Engagement ist eine zentrale Stütze zur Bewältigung von Katastrophen und größeren Unglücksfällen. Auch für die Helferinnen und Helfer der am Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen sind daher akzeptable Rahmenbedingungen, beispielsweise für Freistellungsverpflichtungen, Entgeltfortzahlungen oder die Erstattung von Verdienstausfällen zu schaffen.





















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