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Bundespolizei gerät wegen Speicherung von Bodycam-Aufnahmen bei Amazon unter Druck

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Die Bundespolizei gerät wegen der Speicherung von Bodycam-Aufnahmen auf Servern des US-Anbieters Amazon zunehmend unter Druck. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber fordert, sofort zu einem deutschen Cloud-Anbieter zu wechseln und die sensiblen Aufnahmen der Körperkameras dort zu speichern. Kelber erklärte gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Wir haben bereits 2018 der Bundespolizei und dem Bundesinnenministerium mitgeteilt, dass wir die Speicherung der Bodycam-Daten in der Amazon Cloud für rechtswidrig halten." Die Regierung habe seine damalige Forderung, zu einem deutschen Anbieter zu wechseln, ignoriert: "Im Ergebnis muss die Bundespolizei daher zwingend das aktuell praktizierte Verfahren umstellen."

Bundespolizei speichert Bodycam Aufnahmen bei Amazon

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Die Bundespolizei speichert Einsatz-Aufnahmen von Körperkameras (Bodycams) auf Servern des Internet-Giganten Amazon - und löst damit heftige Kritik aus. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet, wird für die Speicherung von Daten, die die Bundespolizei mit den Körperkameras erhebt, eine Cloud-Lösung von Amazon Web Services genutzt. Das schreibt das Bundesinnenministerium in einer Antwort auf eine schriftliche Frage des FDP-Abgeordneten Benjamin Strasser, die der "NOZ" vorliegt.

Bundesregierung verweigert Auskunft über technische Fähigkeiten zur Infiltration von Amazon-Geräten durch deutsche Nachrichtendienste

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Weil sie das Staatswohl gefährdet sieht, verweigert die Bundesregierung die Mitteilung, ob deutsche Nachrichtendienste Amazons digitalen Sprachassistenten "Alexa" und die dazugehörigen Geräte als Abhörvorrichtung benutzen können. Das zeigen Recherchen des ARD-Politikmagazins "Kontraste. In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Martina Renner hatte die Bundesregierung erklärt, die Information können auch nicht eingestuft, also als Verschlusssache, herausgegeben werden, denn sollten sie bekannt werden, würden die Dienste diese Fähigkeit verlieren und es wäre dann ZITAT "kein Ersatz durch andere Instrumente möglich."

Grenzenlose Profitgier

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Der DGB drängt darauf, die Gesundheit von Arbeitnehmern besser zu schützen, und nimmt dabei den Versandhändler Amazon ins Visier. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Gerade jetzt in der Pandemie müssen viele Arbeitgeber deutlich mehr tun, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten. Es ist unverantwortlich und Zeugnis grenzenloser Profitgier, wenn Arbeitgeber wie Amazon ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Tragen von FFP2-Masken verbieten, um Pausenzeiten einzusparen." Es müsse vielmehr selbstverständlich sein, dass Arbeitnehmern FFP2-Masken und Corona-Schnelltests zur Verfügung gestellt würden.

Rechtsextreme Musik bei Streamingdiensten

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Musik-Streaminganbieter wie Spotify, Apple oder Amazon haben Bands im Angebot, die der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstuft. Das bestätigte die Behörde auf Anfrage der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Bei Gruppen wie "Übermensch" und "Blutlinie" handele es sich "eindeutig um rechtsextremistische Musikgruppen". Dass deren Musik so leicht über die Streamingdienste zu beziehen sei, sehe man "grundsätzlich kritisch", hieß es vom Verfassungsschutz. Es wäre "wünschenswert", wenn entsprechende Angebote gelöscht würden.

Urteil über Amazons Steuerdeals: Rechtens, nicht gerecht

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Erst Apple, nun Amazon: Erneut erleiden Europas Wettbewerbshüter eine krachende Niederlage vor Gericht. Weil die Konzerne mehr als zweifelhafte Steuerdeals mit Irland und Luxemburg ausgehandelt hatten, verdonnerte sie EU-Kommissarin Margrethe Vestager zu üppigen Steuernachzahlungen. In beiden Fällen wurden die Anordnungen jedoch vom EU-Gericht wieder abgeräumt, da Brüssel, so die Richter, einen belastbaren Nachweis der unlauteren Reduzierung der Steuerlast schuldig geblieben sei.