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Gesundheitsminister Spahn ignoriert ein Grundsatzurteil - Die Politik verhindert Sterbehilfe

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Der Einzelne ist am Lebensende und bei schwerer Krankheit auf die Achtung und den Schutz seiner Autonomie angewiesen. Mit diesen Worten begründen die Richter am Bundesverwaltungsgericht 2017 ihr Grundsatzurteil. Demnach darf der Staat Todkranken in extremen Notlagen nicht die Möglichkeit zur Selbsttötung verwehren, weil Menschen ein Grundrecht darauf haben, selbst zu bestimmen, wie und wann sie ihr Leben beenden möchten. Umgesetzt wird das Urteil jedoch nicht, auf Wunsch von Gesundheitsminister Jens Spahn.