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NRW-Großstädte müssen Wahlbezirke neu zuschneiden

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Nur neun Monate vor der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen müssen in Großstädten wie beispielsweise Köln oder Bonn die Wahlbezirke neu eingeteilt werden - und zwar unter enormen Zeitdruck: Bis zum 29. Februar müssen die Städte die neue Einteilung an den Landeswahlleiter melden, die Wahl findet am 13. September 2020 statt. Der Grund für die Änderung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof NRW vom 20. Dezember 2019, die Begründung ist den Kommunen nun zugestellt worden. Demnach muss das oberste Ziel bei Wahlen sein, möglichst gleich große Wahlbezirke zu bilden.