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Kapitalerhöhung der Bahn könnte gegen EU-Recht verstoßen

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Die geplante Kapitalerhöhung um elf Milliarden Euro für die Deutsche Bahn aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung könnte gegen EU-Recht verstoßen: Ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das "Tagesspiegel Background Mobilität" vorliegt, warnt vor beihilferechtlichen Problemen. Demnach kann wegen der verbesserten Finanzausstattung des gesamten Konzerns nicht ausgeschlossen werden, "dass die daraus folgenden Vorteile nicht nur der für die Infrastruktur zuständigen DB Netz AG, sondern auch anderen, im Wettbewerb stehenden Bahntöchtern zugutekommen und auf diese Weise eine Quersubventionierung erfolgt".