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Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht

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Die Sonderrechte, die die Kirche in Deutschland für sich beansprucht, kümmern trotz sinkender Zahlen von Gläubigen erstaunlich wenige Menschen. Was von tiefer Verwurzelung in der Gesellschaft zeugt, die niemand ernsthaft in Frage stellt. Regelmäßig aber gibt es Gelegenheiten, jene Alleinstellung in Zweifel zu ziehen. Warum soll sich ein Arzt im katholischen Krankenhaus dem absurden katholischen Scheidungsverbot eifriger unterwerfen als sein Glaubensgenosse im städtischen Krankenhaus? Oder demütiger als der konfessionslose Kollege im eigenen Haus?