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Freiheit am Lebensende

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Darf der Gesetzgeber über das Lebensende eines Menschen entscheiden? Nein, das darf er nicht. Dieses klare Nein wurde am Mittwoch mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts besiegelt, das den umstrittenen Paragraf 217 des Strafgesetzbuches für nichtig erklärte. Dass die Karlsruher Richter nicht am Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in seiner bisherigen Form festhalten würden, war schon im Vorfeld absehbar. Dass sie Paragraf 217 gänzlich kippen, ist ein juristischer Paukenschlag.

Spahn lässt mehr als 100 Sterbehilfe-Anträge ablehnen

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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat auf Weisung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mehr als hundert Anträge auf Sterbehilfe abgelehnt. Wie das BfArM dem "Tagesspiegel" (Montagausgabe) auf Anfrage mitteilte, sei in insgesamt 102 Fällen der Zugang schwerstkranker Patienten zu tödlichen Medikamenten versagt worden. In 31 weiteren Fällen sei noch keine Entscheidung getroffen worden. Zwar ist die Bonner Behörde aufgrund eines Urteils seit 2017 verpflichtet, die Anträge im Einzelnen zu prüfen. Allerdings hatte Spahn persönlich das ihm unterstellte BfArM anweisen lassen, die Begehren pauschal zurückzuweisen. 24 Patienten sind in der Wartezeit verstorben.

Sterbehilfe Urteil - Selbstbestimmt bis zuletzt

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Gut so: Die strengen Regeln für die Sterbehilfe in Deutschland werden gelockert. Die seit 2015 geltende Gesetzeslage ist verfassungswidrig. Die Autonomie schwer kranker Menschen wird gestärkt. Kommerzielle Sterbehilfevereine bekommen dennoch keinen Freibrief: Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ist klug und vor allem zeitgemäß. Die Karlsruher Richter haben das Recht auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt gestellt.