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EU-Kommission setzt Bundesregierung letzte Frist bei Regeln für Tierversuche

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Deutschland droht wegen Verstößen gegen EU-Vorgaben zu Tierversuchen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH). Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Demnach hat die EU-Kommission der Bundesregierung bereits im Juli eine letzte Frist von zwei Monaten gesetzt, um das deutsche Recht mit den EU-Vorgaben in Einklang zu bringen. In der sogenannten mit Gründen versehenen Stellungnahme monieren die Regelwächter, dass Deutschland mehr als 20 Vorgaben aus der entsprechenden EU-Richtlinie entweder gar nicht oder falsch beziehungsweise unzureichend umgesetzt hat. Nach Auffassung der Kommission hat Deutschland im laufenden Vertragsverletzungsverfahren bislang keinen Entwurf oder Zeitplan dazu präsentiert, wie die Probleme behoben werden sollen. Es gebe keine zuverlässigen Hinweise darauf, dass das deutsche Gesetz bald in Einklang mit der EU-Richtlinie steht, moniert die Kommission.

Tierwohl: Berlin und Hessen wollen Daten aus Schlachthöfen besser auswerten

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Aufgeschreckt durch wiederholte Berichte über die Misshandlung von Nutztieren fordern Berlin und Hessen eine flächendeckende Auswertung von Daten aus deutschen Schlachthöfen, um Nutztiere besser zu schützen. Berlins Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt (Grüne) will diesen Antrag gemeinsam mit seiner Parteifreundin, Hessens Agrarministerin Priska Hinz, auf der Agrarministerkonferenz in Mainz stellen, die bis Freitag in Mainz stattfindet. "Alle wichtigen Daten liegen vor", sagte Behrendt dem "Tagesspiegel" (Donnerstagausgabe). "Sie werden von der Bundesregierung jedoch nicht genutzt".