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Kükentöten aus Vernunft

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Weiteren Beratungsbedarf gebe es, auch müsse die Möglichkeit der Fernsehübertragung noch geprüft werden: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung darüber, ob die massenhafte Tötung männlicher Eintagsküken rechtens ist, auf Mitte Juni verschoben. Dabei scheint allein die Tatsache, dass das BVerwG überhaupt darüber entscheiden muss, absurd. Schließlich hat Deutschland ein Tierschutzgesetz, das gleich in Paragraf 1 festlegt, dass "niemand einem Tier Schmerzen, Leid oder Schaden zufügen darf". Allerdings mit einer Einschränkung: "ohne vernünftigen Grund".