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Abgabepflicht für Führerschein

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  • Subtitle: Ärztliche Schweigepflicht
  • Bild Hintergrund Text Farbe: Hell

Ärzte sollten der Führerscheinstelle mitteilen, wenn sie der Ansicht sind, dass sich ein Patient aus gesundheitlichen Gründen nicht hinter das Steuer eines Fahrzeugs setzen darf - das regte das Berliner Landgericht am Donnerstag an.

EuGH-Urteil Angriff auf die Vertrauensarbeit

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen. Das verursacht nicht nur einen kaum absehbaren bürokratischen Mehraufwand, sondern stellt gegenseitige Vertrauensbeweise auf den Prüfstand.

Flüchtlingsretter Reisch nennt seinen Freispruch "lange überfällig"

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Der Kapitän und Seenotretter Claus-Peter Reisch hat seinen Freispruch vor einem maltesischen Berufungsgericht am Dienstag als "lange überfällig" bezeichnet. Es sei "bedauerlich, dass es zwölf Sitzungen gedauert hat, um meine Unschuld festzustellen", sagte Reisch der Tageszeitung "neues deutschland" (Mittwochausgabe). Man müsse nun "nach vorne schauen, wie es insgesamt mit der zivilen Seenotrettung weitergeht". Reisch war vom Vorwurf freigesprochen worden, mit einem falsch registrierten Schiff unterwegs gewesen zu sein; eine Geldstrafe von 10.000 Euro Strafe wurde aufgehoben.

Gerichte übernehmen Verkehrspolitik

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Diskutieren, lamentieren, negieren - das war bislang der Dreiklang der politischen Problembewältigung in Deutschland, wenn es um die Luftreinhaltung ging. Obwohl die Bundesrepublik die geltenden Grenzwerte einst auf Bundesebene mit beschlossen hatte, zweifelte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) lieber den Stand der Wissenschaft aufgrund der Einschätzung von ein paar Lungenfachärzten an oder lamentierte über die Positionierung von Messstationen, als plötzlich das böse Wort von "Diesel-Fahrverboten" im Raum stand.

Holt die Raser von der Straße

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Am Dienstag wurden zwei Raser aus Berlin erneut zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Bei ihrem Autorennen starb ein Rentner. Das Urteil soll andere abschrecken, mit ihren getunten Karren durch Ortschaften zu rasen oder bei Rennen mitzumachen. Aber wichtiger als die 27 und 30 Jahre alten Männer für sehr lange Zeit, mindestens 15 Jahre, hinter Gitter zu schicken, was der Sozialisation wenig zuträglich ist, wäre es, täglich viel mehr gegen Verkehrsrowdys zu tun. Denn wie auch der Sohn des Opfers nach dem Gerichtsurteil sagte: »Das Rasen geht leider weiter.« Es braucht nicht harte Urteile, sondern mehr Prävention.

Regieren per Verordnung

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Um Leben zu retten, hat der Berliner Senat - wie auch die anderen Regierungen in den Ländern - Mindestabstände, Kontakteinschränkungen und weitere Hygieneregeln erlassen. Doch nun, da es Lockerungen gibt, muss auch der Bußgeldkatalog angepasst werden.

Urteil über Amazons Steuerdeals: Rechtens, nicht gerecht

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Erst Apple, nun Amazon: Erneut erleiden Europas Wettbewerbshüter eine krachende Niederlage vor Gericht. Weil die Konzerne mehr als zweifelhafte Steuerdeals mit Irland und Luxemburg ausgehandelt hatten, verdonnerte sie EU-Kommissarin Margrethe Vestager zu üppigen Steuernachzahlungen. In beiden Fällen wurden die Anordnungen jedoch vom EU-Gericht wieder abgeräumt, da Brüssel, so die Richter, einen belastbaren Nachweis der unlauteren Reduzierung der Steuerlast schuldig geblieben sei.

Urteil: Betriebsratsgründung beim Online-Lebensmittellieferdienst Gorillas

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  • Subtitle: Verkalkuliert
  • Bild Hintergrund Text Farbe: Hell

Da hat sich Kagan Sümer wohl juristisch etwas verkalkuliert. Schließlich ist der Gründer des Online-Lebensmittellieferdienstes Gorillas vors Berliner Arbeitsgericht gezogen, um die Gründung eines Betriebsrats in seinem Laden zu verhindern. Doch die Richter*innen urteilten nicht in seinem Sinne.

Weckruf für eine große Hartz-IV-Reform

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Es ist nachvollziehbar, dass die Kürzung des staatlich garantierten Existenzminimums in Gestalt des Arbeitslosengeldes II nicht mit dem Verfassungsgrundsatz der Wahrung der Menschenwürde vereinbar ist, wenn sie über ein gewisses Maß hinausgeht. Vorübergehende Kürzungen der Regelleistung, die über 30 Prozent hinausgehen, stellen aus Sicht des Verfassungsgerichts eine außergewöhnliche Belastung der Betroffenen dar, sind deshalb unverhältnismäßig und ab sofort verfassungswidrig.