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Bund übernimmt Verantwortung bei der Finanzierung der Flüchtlingskrise

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag den zweiten Nachtragshaushalt 2015 beschlossen.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Politik.
Foto: moerschy / pixabay (CC)

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag den zweiten Nachtragshaushalt 2015 beschlossen.

Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Eckhardt Rehberg:

"Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt leistet der Bund seinen Beitrag zur Finanzierung der Kosten aufgrund der wachsenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Deutschland. Trotz der erheblichen finanziellen Mehrbelastungen werden wir im laufenden Jahr keine neuen Schulden aufnehmen.

Aus einer Rücklage, die wir in Höhe von 5 Milliarden Euro aus Überschüssen des laufenden Jahres speisen, sollen die Kosten im Jahr 2016 zumindest teilweise finanziert werden. Da wir mit der Bewältigung der Flüchtlingskrise vor einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung stehen, wird die bisher in diesem Jahr vorgesehene Entlastung der Länder und Kommunen um 1 Milliarde Euro auf 2 Milliarden Euro erhöht. Zudem schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) den Ländern und Gemeinden die notwendigen Kosten der Erstinstandsetzung und Erschließung von Flüchtlingsunterkünften auf Liegenschaften der BImA erstattet.

Das Auswärtige Amt erhält zusätzlich 75 Millionen Euro zur Stärkung der Hilfsmaßnahmen des UN World Food Programme für Syrien, Jordanien und die Türkei sowie der Hilfsprogramme des UNHCR in Syrien und den betroffenen Nachbarländern.

Damit das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Flut der Asylanträge zeitnah und effektiv bearbeiten kann, erhält das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik 25 neue Stellen und Verpflichtungsermächtigungen für 2016 in Höhe von 20 Millionen Euro. Im Etat des Bundesministeriums des Innern werden das Bundeskriminalamt mit 10 Millionen Euro, das Technische Hilfswerk mit 19,4 Millionen Euro und das BAMF mit 12,36 Millionen Euro gestärkt.

Im Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden zusätzliche 200 Millionen Euro für das Arbeitslosengeld II und 450 Millionen Euro bei den Kosten für Unterkunft und Heizung bereit gestellt. Zudem erhält das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusätzlich 300 Millionen Euro, damit der Mehrbedarf beim Elterngeld wegen steigender Geburtenzahlen gedeckt werden könne.

Schließlich leisten wir mit dem Nachtragshaushalt eine einmalige Bundeszuweisung in Höhe von 1,3 Milliarden Euro an den Energie- und Klimafonds (EKF), um damit ab 2016 zusätzliche Maßnahmen zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele zu ergreifen."



Quelle: ots / CDU/CSU - Bundestagsfraktion