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Rentenreform: Vorschläge haben Kinder und Enkel nicht im Blick

Es mag gute Gründe für eine Versicherungspflicht Selbständiger in der Gesetzlichen Rentenversicherung geben – die demografischen Probleme löst dieser Vorschlag aber nicht. Ebenso wenig wie eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, denn die würde zu einer stärkeren Ungleichheit unter den Rentnern führen.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Politik.
Fotos: bryandilts / CC0 via Pixabay

Es mag gute Gründe für eine Versicherungspflicht Selbständiger in der Gesetzlichen Rentenversicherung geben – die demografischen Probleme löst dieser Vorschlag aber nicht. Ebenso wenig wie eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, denn die würde zu einer stärkeren Ungleichheit unter den Rentnern führen.

Die CDU-Arbeitsgruppe Rente hat zwei Vorschläge zur Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung gemacht: Zum einen sollen Selbständige in die Rentenkasse einzahlen, sofern sie nicht in berufsständischen Einrichtungen pflichtversichert sind. Zum anderen soll die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 6.200 Euro pro Monat in Westdeutschland auf 9.000 Euro ansteigen. Das soll Arbeitnehmern helfen, Einkommensschwankungen über mehrere Jahre auszugleichen. Doch beides ist nicht geeignet, der umlagefinanzierten Rentenversicherung nachhaltig zu helfen.

Würde man ein Rentensystem auf der grünen Wiese neu erfinden, käme wohl kein Ökonom auf die Idee, unterschiedliche Regeln für Angestellte, Selbständige und Beamte zu empfehlen, wie sie momentan in Deutschland zu finden sind. Aber wie so oft im Leben ist die Praxis der größte Feind der Theorie: Würden die bislang nicht versicherungspflichtigen Selbständigen jetzt in die Versicherung einbezogen, würde das neue Probleme verursachen.

Zunächst nimmt die Rentenkasse zwar mehr ein und damit könnte der Beitragssatz sinken. Davon würden aber ausgerechnet die geburtenstarken Jahrgänge profitieren, die die aktuellen Finanzierungslasten ohnehin noch auf viele Köpfe verteilen können und den demografischen Wandel mitverursacht haben, weil sie wenig fortpflanzungsfreudig waren. Schutzbedürftig sind vielmehr die heute jungen und die künftigen Beitragszahler: Obwohl diese Altersgruppen schwächer besetzt sind, müssen sie künftig eine steigende Zahl von Ruheständlern versorgen.

Wenn Selbstständige zusätzlich in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen müssen, kommen deren Rentenanwartschaften noch einmal oben drauf. Den Interessen der Kinder- und Enkelgenerationen dient das nicht. Ihnen wäre eher geholfen, eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbständige außerhalb des gesetzlichen Umlagesystems zu organisieren.

Auch die Idee, die Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen, bringt wenig. Denn die Logik des Umlageverfahrens bedeutet, dass das, was heute zusätzlich in den Rententopf eingezahlt wird, auch heute ausgegeben wird – also morgen nicht mehr zu Verfügung steht. Der Vorschlag würde deshalb vor allem den geburtenstarken Jahrgängen helfen statt in Zukunft den geburtenschwächeren.

Außerdem: Die künftigen Renten würden ungleicher verteilt sein, weil diejenigen, die heute mehr einzahlen, morgen ein größeres Stück vom Rentenkuchen beanspruchen dürfen.



Quelle: IW Köln