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Die zehn dreistesten Fälle von Verbrauchertäuschung in der Autowerbung

Berlin (ots) - Lobbyverband des Kraftfahrzeuggewerbes kämpft in Brüssel für einen Freifahrtschein zur Irreführung der Autokäufer - DUH: Energieverbrauchskennzeichnung schützt Verbraucher und wird deshalb auch weiterhin kontrolliert.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Umwelt.
Foto: Paulina101 / pixabay (CC)

Berlin (ots) - Lobbyverband des Kraftfahrzeuggewerbes kämpft in Brüssel für einen Freifahrtschein zur Irreführung der Autokäufer - DUH: Energieverbrauchskennzeichnung schützt Verbraucher und wird deshalb auch weiterhin kontrolliert.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einer digitalen Broschüre die zehn dreistesten Fälle von Verbrauchertäuschung in der Autowerbung veröffentlicht. Sie reagiert damit auf eine Forderung des Zentralverbands des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZdK) an die EU-Kommission, geltende Verbraucherschutzvorschriften zur Angabe von Spritverbrauch und CO2-Emissionen zukünftig nicht mehr beachten zu müssen.

Nach einer seit 2004 geltenden Verbraucherschutzvorschrift müssen nicht nur für Elektrogroßgeräte, sondern auch in der Autowerbung korrekte und deutliche Angaben zu Energieverbrauch und CO2-Ausstoß gemacht werden. Die deutsche Automobilwirtschaft ist von Anfang an gegen diese Vorgabe Sturm gelaufen. Nachdem es ihr nicht gelungen ist, die Kennzeichnungsvorschrift zu verhindern, versuchen deutsche Autohersteller inzwischen, von den insgesamt immer noch zu hohen Verbräuchen abzulenken, indem sie falsche Angaben machen, neue Energieeffizienzklassen erfinden, die vorgeschriebenen Informationen in der Werbung verstecken oder die Angaben ganz verweigern.

Eine besonders unrühmliche Rolle spielt dabei der ZdK. Er kämpft seit Jahren verbissen dagegen an, dass das Kfz-Gewerbe Verbraucherschutzgesetze einzuhalten hat. Anstatt seine Mitglieder bei der Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen zu unterstützen und sie korrekt zu beraten, wie sie die Kunden vor der Kaufentscheidung korrekt über die Folgekosten und Klimabelastungen des Neufahrzeugs informieren müssen, fordert der Verband von der EU-Kommission einen Schutz der Automobilbranche vor weiteren Kontrollen.

"In vielen hundert von der DUH initiierten Gerichtsentscheidungen bis hinauf zum Bundesgerichtshof wurde die Automobilwirtschaft zur korrekten Angabe von Spritverbrauch und Klimagasemissionen verurteilt. Doch anstatt Recht und Gesetz zu beachten und ehrliche Angaben zum Spritverbrauch zu machen, bedrängt der Lobbyverband des Kfz-Gewerbes nun EU-Kommissar Cañete, zukünftig bei Rechtsverstößen nicht mehr von Verbraucherschutzorganisationen kontrolliert werden zu können", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Mit diesem Vorstoß versuche die Automobilwirtschaft erneut, die Klimaschutzziele der EU zu unterlaufen, die mit der geltenden Regelung zur korrekten Kennzeichnung des Energieverbrauchs die Entwicklung und den Absatz verbrauchsarmer Fahrzeuge stimulieren will.

Ganz anders als das Sprachrohr der Pkw-Händler verlautbaren lässt, ist die Rechtslage eindeutig. Die Angaben müssen auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft. Dem Verbraucher soll hier kein Such- und Ratespiel zugemutet werden. Im Internet muss spätestens bei den Motorisierungsangaben auch über Spritverbrauch und CO2-Ausstoß informiert werden. Dies gilt auch für Werbeauftritte auf Facebook.

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH: "Ein Gesetz, das nicht kontrolliert wird, ist wirkungslos. Leider sind die für die Marktkontrolle zuständigen Landesbehörden hoffnungslos unterbesetzt und scheuen den Konflikt mit der übermächtigen Automobilwirtschaft. Umso wichtiger ist es, dass Verbraucherschutzorganisationen die Möglichkeit haben, gegen falsche und fehlende Angaben zum Spritverbrauch und CO2-Emissionen rechtlich vorzugehen." Die Vorgaben zur Pkw-Verbrauchskennzeichnung sind ein bedeutendes Klima- und Verbraucherschutzinstrument. Mithilfe der zugrundeliegenden Richtlinie 1999/94/EG will der europäische Gesetzgeber Verbraucher aufklären und sie dadurch zu einem Verbrauchsverhalten bewegen, mit dem die ambitionierten Klimaschutzziele erreicht werden können.

Die Broschüre zu den "Top 10 der dreistesten Verbrauchertäuschungen" ist unter http://l.duh.de/kfz10 abrufbar.

Hintergrund:

Die DUH ist als Umwelt- und Verbraucherschutzverband seit 2004 anerkannt und in der Liste der klageberechtigten Verbraucherschutzverbände beim Bundesamt für Justiz eingetragen. Sie hat damit vom Bundesjustizministerium den gesellschaftlichen wie juristischen Auftrag, die Einhaltung von Verbrauchergesetzen zu überwachen. Die DUH konzentriert sich dabei auf solche mit Umweltbezug.



Quelle: DUH