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Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung: EU-Parlament will schärfere Gesetze

Die Abgeordneten des Europaparlaments stimmen heute über eine Entschließung für ein Klonverbot von landwirtschaftlich genutzten Tieren ab. Der Deutsche Tierschutzbund geht von einer Zustimmung aus und fordert die zuständigen Ressortminister der Mitgliedstaaten auf, dem Votum des Parlaments zu folgen. Die Tierschützer loben, dass, nach dem Willen der Abgeordneten, neben dem Klonen selbst auch die Einfuhr und Verwendung der Nachkommen sowie von Produkten dieser Tiere verboten werden soll. Die letztendliche Umsetzung hängt von der Zustimmung der Mitgliedstaaten ab.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Umwelt.
Foto: PublicDomainPictures / pixabay (CC)

Die Abgeordneten des Europaparlaments stimmen heute über eine Entschließung für ein Klonverbot von landwirtschaftlich genutzten Tieren ab. Der Deutsche Tierschutzbund geht von einer Zustimmung aus und fordert die zuständigen Ressortminister der Mitgliedstaaten auf, dem Votum des Parlaments zu folgen. Die Tierschützer loben, dass, nach dem Willen der Abgeordneten, neben dem Klonen selbst auch die Einfuhr und Verwendung der Nachkommen sowie von Produkten dieser Tiere verboten werden soll. Die letztendliche Umsetzung hängt von der Zustimmung der Mitgliedstaaten ab.

"Wir sind froh, dass die Abgeordneten des Europaparlaments den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission verschärfen wollen, mit dem Ziel, auch die Nachkommen der Klontiere, deren Samen und alle aus ihnen erzeugten Lebensmittel aus Europa fernzuhalten", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Nur so werden die Anreize, Klontiere herzustellen gemindert und eine schleichende Einführung in Europa verhindert. Die Abgeordneten sind hier voll auf der Linie des Tierschutzes. Aber allein mit dem Parlamentsbeschluss ist es nicht getan. Auch die Bundesregierung muss sich jetzt im EU-Ministerrat dafür einsetzen, dass die Forderungen des Parlaments verwirklicht werden."

Das Europaparlament nimmt mit seiner heutigen Entscheidung Bezug auf Regelungsvorschläge, die die EU-Kommission bereits im Dezember 2013 vorgelegt hatte. Der Deutsche Tierschutzbund hatte die Kommissionvorschläge kritisiert und unter anderem auf die erheblichen Regelungslücken hingewiesen, die das Parlament nun schließen will. Zudem, so der Verband, sind laut der geltenden EU-Richtlinie zum Schutz landwirtschaftlich genutzter Tiere "natürliche oder künstliche Zuchtmethoden, die den Tieren Leiden oder Schäden zufügen oder zufügen können" generell nicht zulässig. "Niemand bestreitet, dass das Klonen von Tieren mit hohen Verlustraten und extremen Leiden für die Tiere verbunden ist. Alles andere als das vom Parlament geforderte weitreichende Klonverbot wäre damit zugleich eine Entscheidung gegen geltendes EU-Recht", erklärt Schröder.

Bevölkerung lehnt Klonlebensmittel ab

Schon im September 2008 hatte das Europäische Parlament eine weit reichende Resolution gegen das Klonen von Tieren in der Landwirtschaft verabschiedet. In einem Eurobarometer zum Thema lehnten über 80 Prozent der Befragten Klonlebensmittel ab, 58 Prozent begründeten dies explizit mit Verweis auf den Tierschutz. Für die meisten Befragten (86 Prozent) lag zudem auf der Hand, dass von einer Klonzulassung letztlich die Industrie profitieren würde. Der Deutsche Tierschutzbund fordert aufgrund der enormen Tierschutzproblematik bereits seit Jahren ein generelles Verbot des Tierklonens - auch für Versuchs- und Heimtiere.



Quelle: Deutscher Tierschutzbund