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Gesetzlichen Klarstellung der Buchpreisbindung für E-Books

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schafft mit einem Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes angesichts eines veränderten Marktumfeldes durch digitale Medien Rechtssicherheit und sorgt zudem für den Erhalt der Vielfalt der Buchtitel und Vielzahl der Buchhandlungen.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Wirtschaft.
Foto: James Tarbotton

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schafft mit einem Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes angesichts eines veränderten Marktumfeldes durch digitale Medien Rechtssicherheit und sorgt zudem für den Erhalt der Vielfalt der Buchtitel und Vielzahl der Buchhandlungen.

Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde hierzu an Länder und Verbände versandt. Dieser stellt ausdrücklich klar, dass auch elektronische Bücher unter die Preisbindung fallen. Dabei wird es durch das Gesetz keine Erhöhung des Preisniveaus für E-Books geben. Zudem wird geregelt, dass die Preisbindung für alle Buchverkäufe an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland gilt.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Der heutige UNESCO-Welttag des Buches würdigt das Kulturgut Buch und seine bedeutsame Stellung in unserer Gesellschaft. Unser Gesetzentwurf ist ein Signal an die gesamte Buchbranche, dass wir uns für die Interessen der Leserinnen und Leser einsetzen. Wir erhalten die Vielfalt der Buchtitel und die Vielzahl der Buchhandlungen. Das gilt nicht nur für gedruckte, sondern auch für elektronische Bücher, also E-Books. In einem sich durch die digitalen Medien verändernden Umfeld setzt der Gesetzentwurf Anreize für weitere innovative Entwicklungen in der Buchbranche."

Die Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes trägt damit dem gestiegenen Anteil der über das Internet verkauften Bücher sowie dem veränderten Leseverhalten mit elektronischen Büchern als Substitute zum gedruckten Buch Rechnung. Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens mit Ländern und Verbänden muss der Entwurf gegenüber der Europäischen Kommission notifiziert werden. Anschließend soll er im Kabinett beschlossen werden. Mit dem Gesetzentwurf erfüllen wir eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag.



Quelle: BMWI