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VW-Abgas-Skandal: Experte erwartet Leistungseinbußen und Schadensersatz

Bremen (ots) - Für eine verbraucherorientierte Aufklärung der Abgas-Manipulationen des VW-Konzerns arbeitet die Rechtsanwaltskanzlei KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen aus Bremen jetzt eng mit einem renommierten Kraftfahrzeuggutachter zusammen. Daniel Weber aus dem oberbayerischen Peißenberg ist einer der wenigen Sachverständigen für Fahrzeugprogrammierungen in Deutschland. "Wir werden den betroffenen Autobesitzern dadurch neben einer Leistungsmessung unter Realbedingungen auch die gutachterliche Auswertung der Programmierung ihrer Fahrzeuge anbieten können", kündigt Verbraucheranwalt Jens-Peter Gieschen an. Und zwar vor und nach den von VW für kommendes Jahr angekündigten Nachbesserungsmaßnahmen.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Wirtschaft.
Foto: Mario Roberto Duran Ortiz / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)

Bremen (ots) - Für eine verbraucherorientierte Aufklärung der Abgas-Manipulationen des VW-Konzerns arbeitet die Rechtsanwaltskanzlei KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen aus Bremen jetzt eng mit einem renommierten Kraftfahrzeuggutachter zusammen. Daniel Weber aus dem oberbayerischen Peißenberg ist einer der wenigen Sachverständigen für Fahrzeugprogrammierungen in Deutschland. "Wir werden den betroffenen Autobesitzern dadurch neben einer Leistungsmessung unter Realbedingungen auch die gutachterliche Auswertung der Programmierung ihrer Fahrzeuge anbieten können", kündigt Verbraucheranwalt Jens-Peter Gieschen an. Und zwar vor und nach den von VW für kommendes Jahr angekündigten Nachbesserungsmaßnahmen.

Daniel Weber geht davon aus, dass durch die manipulierte Programmierung der betroffenen Fahrzeuge das Kraftstoffgemisch abgemagert wird. "Gleichzeitig wird der Wirkungsgrad der Abgasrückführung erhöht werden müssen", vermutet der Kfz-Sachverständige. Die sich dadurch ergebende rußigere Verbrennung wird sich nach seiner Ansicht negativ auf die Lebensdauer der Dieselpartikelfilter auswirken. Weiter sei davon auszugehen, dass die betroffenen Fahrzeuge durch die geplanten Softwareänderungen und Nachbesserungen weniger Leistung hätten. "Wenn VW das vermeiden will, etwa durch eine Optimierung des sogenannten Verbrauchskennfelds, ist davon auszugehen, dass bestimmte Motorenbauteile einer höheren Beanspruchung standhalten müssen", befürchtet Weber.

Betroffene Autobesitzer müssen laut Rechtsanwalt Gieschen eine dreijährige Verjährungsfrist beachten. Da die Kunden erst jetzt Kenntnis über die Abgasmanipulationen erlangt hätten, verjähren mögliche Ansprüche damit also im Jahr 2018. Fahrzeugbesitzer könnten sich deshalb Zeit lassen und Informationen sammeln, sagt Gieschen. Er empfiehlt, Schadensersatzansprüche bei den Autohändlern anzumelden und sich möglichst in Gruppen zu organisieren. "Verbraucherrechte lassen sich mit öffentlichem Druck unbürokratischer und schneller durchsetzen, als mit rein juristischen Mitteln", sagt Gieschen. Das hätten Fälle in der Vergangenheit, wie beispielsweise bei dem Skandal um den Audi TT oder die Frostschäden an VW-Motoren gezeigt.

Der Bremer Verbraucheranwalt hatte erfolgreich entsprechende Massenklagen gegen VW und seine Ingolstädter Konzerntochter geführt. Auf keinen Fall sollten Fahrzeughalter im Rahmen der Rückrufe oder Nachbesserungen irgendwelche Schriftstücke unterzeichnen. "Die Gefahr ist groß, dass man damit in versteckten Klauseln auf weitergehende Ansprüche verzichtet", so KWAG-Rechtsanwalt Gieschen. VW-Aktionären rät er, sich den bereits angekündigten Massenklagen anzuschließen. Grundlage dafür sei das sogenannte "Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)". "Ist ein KapMuG-Verfahren im Gang, können sich betroffene Aktionäre anschließen, ohne selbst klagen zu müssen." Und zwar durch die Anmeldung ihrer Ansprüche über einen Anwalt. Das sei erheblich kostengünstiger, müsse aber innerhalb einer Frist von sechs Monaten erfolgen.



Quelle: KWAG