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Ende der Amtshilfe bei der Flüchtlingsunterbringung

„Das Auslaufen der Amtshilfe bei der Flüchtlingsunterbringung in dieser Woche bedeutet für die niedersächsischen Landkreise keineswegs das Ende der intensiven Anstrengungen bei der Flüchtlingsunterbringung und -integration. Damit ist aber ein wichtiger Meilenstein zur Rückkehr zu den normalen gesetzlichen Zuständigkeiten erreicht“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Meyer mit Hinblick auf das Ende der Amtshilfe in Niedersachsen zum 31. März 2016.

Geschrieben von Landkreis Göttingen am . Veröffentlicht in Kommunales.
Foto: Ichwarsnur / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

„Das Auslaufen der Amtshilfe bei der Flüchtlingsunterbringung in dieser Woche bedeutet für die niedersächsischen Landkreise keineswegs das Ende der intensiven Anstrengungen bei der Flüchtlingsunterbringung und -integration. Damit ist aber ein wichtiger Meilenstein zur Rückkehr zu den normalen gesetzlichen Zuständigkeiten erreicht“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Meyer mit Hinblick auf das Ende der Amtshilfe in Niedersachsen zum 31. März 2016.

Seit Mitte Oktober 2015 hatten die Landkreise und kreisfreien Städte bis zu 13.500 zusätzliche Erstaufnahmeplätze zur Verfügung gestellt und damit schnell und unbürokratisch Hilfe bei der Flüchtlingsunterbringung geleistet. „Die Landkreise haben sofort angepackt. Schon früh ist vom Innenministerium eine vollständige Kostenübernahme für alle Kosten der Amtshilfe zugesagt worden. Wir hoffen, dass die vorliegenden Verwaltungsvereinbarungen vom Innenministerium auch zeitnah unterschrieben werden.“

Meyer wies ferner darauf hin, dass das Innenministerium nunmehr darauf verzichtet habe, kommunale Plätze für die Erstaufnahme mit Verwaltungsvereinbarungen für die Zukunft zu sichern: „Die Erstaufnahme von Flüchtlingen und damit auch die Bedarfsplanung von Plätzen ist allein Aufgabe des Innenministeriums. Wir haben allerdings sehr eindringlich darauf hingewiesen, dass die jetzt abbestellten Plätze auch bei einer erneuten Änderung der Sachlage nicht einfach wieder aufgebaut werden können.“

Abschließend rief Meyer alle Ressorts der Landesregierung auf, die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen nun auch bei den anstehenden Herausforderungen in der Integration fortzusetzen: „Die erste Integrationskonferenz des Landes hat gezeigt, dass an vielen Stellen eine aktive kommunale Koordinierung notwendig ist. Dazu sind wir bereit, erwarten aber von allen Ressorts der Landesregierung Unterstützung in konzeptioneller und finanzieller Hinsicht. Unabgestimmte Entscheidungen einzelner Ressorts auf Kosten Dritter wie bei der elektronischen Gesundheitskarte helfen niemanden und sind Wasser auf die Mühlen derjenigen, die ein eigenes Integrationsministerium wollen. Das tatkräftige Zupacken der Kommunen im Rahmen bei der Amtshilfe im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung zeigt, was möglich ist, wenn man konstruktiv und gemeinsam vorangeht.“



Quelle: NLT