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Cum-Ex-Strafprozess: Neue Rechtsauffassung

Die gerichtliche Aufarbeitung des sogenannten Cum-ex-Skandals kommt spät. Mehr als ein Jahrzehnt ist vergangen, seit die Bundesregierung erstmals die Praxis problematisierte, sich nicht gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten zu lassen. Solche Zeitspannen sind typisch für Staaten, in denen die Regierung die Justiz für ihre Zwecke missbraucht. Eine so lange Phase der Rechtsunsicherheit birgt zwei Gefahren, die Autokraten gerne in Kauf nehmen: Berechtigte Vorwürfe können versanden, nicht berechtige Vorwürfe können die Bezichtigten dauerhaft diskreditieren.

Zahn der Zeit

Nun ist es also am deutschen Rechtsstaat, Zähne zu zeigen. Die Hoffnung mancher Beteiligter, dass der Verweis auf die Komplexität der zugrundeliegenden Kreisgeschäfte mit Wertpapieren ausreichen würde, um der Strafe zu entgehen, wurde durch die langjährigen Freiheitsstrafen erschüttert, die das Landgericht Bonn in diesem und im vergangenen Jahr gegen zwei frühere Warburg-Banker verhängte.
  • Subtitle: Cum-Ex
  • Bild Hintergrund Text Farbe: Hell

Die Beharrlichkeit hat sich gelohnt: Fünf Jahre nachdem die erste Anklage gegen ihn erhoben worden ist, muss sich der Steueranwalt und Regierungsdirektor a.D. Hanno Berger vor Gericht verantworten.