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Ein Lob auf die Masern-Impfpflicht

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Das war zu befürchten: Kaum ist das Gesetz zur Masern-Impfpflicht in Kraft, reichen Eltern Verfassungsbeschwerde ein. Sie lehnen es ab, ihre Kinder vor der Aufnahme in Schule oder Kita impfen zu lassen, und sie halten das Ganze für eine unzulässige Einmischung des Staates. Doch ihre Argumentation sticht nicht, sondern offenbart Unkenntnis und unsoziales Verhalten. Die klagenden Eltern sehen, erstens, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Das Gegenteil ist der Fall: Wer seinen Kindern den Pieks verweigert, liefert sie der Gefahr aus, an einer schweren Infektion mit Komplikationen wie Lungen- und Gehirnentzündung zu erkranken. Dagegen sind die Nebenwirkungen der Impfung (kurzzeitig Fieber bei fünf Prozent der Kinder) gering.

Impfen ist so wichtig wie nie

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Ab dem 1. März gilt in Deutschland die Impfpflicht gegen Masern. Alle Kinder in Kitas und Schulen gehen, sowie deren Lehrer und Erzieher, die nach 1970 geboren wurden, müssen nun eine Impfung gegen das Virus nachweisen.

Masern-Impfpflicht nicht ausreichend

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Vor Beratungen des Bundestags über den Masern-Schutz an diesem Freitag haben sich Deutschlands Kinder- und Jugendärzte hinter die Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gestellt: "Beim Kampf gegen Masern sind wir bislang nicht vorangekommen. Die Impfquoten liegen noch deutlich zu niedrig. Außerdem impfen wir zu spät", sagte Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (bvkj), im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). "Wir begrüßen daher das Vorhaben, eine Impfpflicht einzuführen, ausdrücklich. Das ist ein ganz wichtiges Werkzeug, um die Masern endlich auszurotten." Fischbach forderte den Gesetzgeber aber auf, auch Impfungen gegen andere Krankheiten vorzuschreiben: "Das Problem hört bei Masern nicht auf. Eine Impfpflicht für andere ansteckende Krankheiten wie Keuchhusten würde helfen, gerade die kleinsten Kinder zu schützen. Die Franzosen machen es vor, und das zeigt Wirkung", sagte der Verbandspräsident.