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Zwei von drei Erwerbslosen sind auf Hartz IV angewiesen

Wer seinen Job verliert, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld und damit auf mindestens 60 Prozent seines letzten Nettogehaltes. Tatsächlich profitiert aber nur einer von drei Arbeitslosen davon, die übrigen zwei Drittel sind auf deutlich niedrigere Hartz-IV-Sätze angewiesen. Das zeigen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die die Linken-Fraktion ausgewertet hat und die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vorliegen.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Arbeit.
Foto: Birgit Böllinger / CC0 (via Pixabay)

Wer seinen Job verliert, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld und damit auf mindestens 60 Prozent seines letzten Nettogehaltes. Tatsächlich profitiert aber nur einer von drei Arbeitslosen davon, die übrigen zwei Drittel sind auf deutlich niedrigere Hartz-IV-Sätze angewiesen. Das zeigen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die die Linken-Fraktion ausgewertet hat und die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vorliegen.

Demnach wurden vergangenes Jahr 65,7 Prozent der Erwerbslosen - 1.538.153 Menschen - im Hartz-IV-System betreut und nur 34,3 Prozent (801.929) von den Agenturen für Arbeit. In Ostdeutschland waren sogar 69,9 Prozent im Hartz-IV-Bezug gegenüber 64,4 Prozent in Westdeutschland. Im Oktober 2019 lag der Anteil bundesweit bei 63,9 Prozent.

Arbeitslosengeld gibt es für zwölf Monate, ab 50 Jahren können es bis zu 24 Monate werden. Ohne neuen Job rutscht der oder die Betroffene also spätestens nach zwei Jahren in Hartz IV ab.

Den niedrigsten Anteil von Erwerbslosen, die auf Hartz IV angewiesen waren, hatte im Jahr 2018 Bayern mit 46,9 Prozent. Trauriges Schlusslicht der Statistik ist Bremen mit 77 Prozent, dort bezieht also nur jeder vierte Arbeitslose Arbeitslosengeld. Von Erwerbslosen ohne Berufsausbildung befanden sich bundesweit im vergangenen Jahr 80,9 Prozent im Hartz-IV-Bezug, in Ostdeutschland sogar 85,6 Prozent.

Linken-Arbeitsmarktexpertin Sabine Zimmermann forderte in der NOZ: "Die Betreuung von Erwerbslosen im Bereich der Arbeitslosenversicherung muss von der Ausnahme wieder zur Regel werden." Angesichts der massiven Rücklagen der Bundesarbeitsagentur sei es geboten, die maximale Bezugsdauer von Arbeitslosengeld von zwei auf drei Jahre zu verlängern. Anschließend müsse es ein "Arbeitslosengeld Plus" in Höhe von 58 Prozent des Gehaltes vor dem Jobverlust geben, sagte Zimmermann.



Quelle: ots/Neue Osnabrücker Zeitung