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Bildungs- und Teilhabepaket wird nur wenig genutzt

Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche in einkommensschwachen Familien wird nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe) nur von etwa der Hälfte aller Leistungsberechtigten genutzt. Lässt man das überdurchschnittlich in Anspruch genommene Schulbedarfspaket außer Betracht, ist es sogar weniger als ein Drittel, schreibt das Blatt unter Berufung auf Zahlen der Bundesregierung, die die Sozialpolitikerin der Linken, Sabine Zimmermann, angefordert hatte.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Bildung.
Foto: Gábor Adonyi / CC0 (via Pixabay)

Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche in einkommensschwachen Familien wird nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe) nur von etwa der Hälfte aller Leistungsberechtigten genutzt. Lässt man das überdurchschnittlich in Anspruch genommene Schulbedarfspaket außer Betracht, ist es sogar weniger als ein Drittel, schreibt das Blatt unter Berufung auf Zahlen der Bundesregierung, die die Sozialpolitikerin der Linken, Sabine Zimmermann, angefordert hatte.

Den Daten zufolge gab es im vergangenen Jahr gut zwei Millionen Kinder und Jugendliche, die von den staatlichen Zuschüssen für Nachhilfeunterricht, Fahrtkosten zur Schule oder ein warmes Mittagessen hätten profitieren können. Im Monat Mai, einem für die Inanspruchnahme der Leistungen typischen Monat, nutzten aber nur rund 600.000 von ihnen solche Angebote. Bei der Lernförderung waren es nur knapp 106.000 und bei den Fahrtkosten lediglich 57.000 Deutlich erhöht hat sich die Gesamtzahl nur im August, in dem in der Regel das Schulbedarfspaket für Schreibmaterial, Schultasche und Sportzeug in Anspruch genommen wird. Hier stieg die Gesamtzahl der Nutzer in den Jahren 2015 bis 2018 regelmäßig auf jeweils mehr als 1,1 Millionen

"Es bleibt der Geburtsfehler des Bildungs- und Teilhabepakets, dass es statt einer realitätsgerechten Förderung nur kleinliche und bürokratische Einzelleistungen auf Antrag bietet, die allenfalls das verfassungsrechtliche Minimum erfüllen", meinte Zimmermann.

Nach ihrer Einschätzung werden auch die ab August geltenden Verbesserungen nicht zu einer deutlich stärkeren Inanspruchnahme der Leistungen führen. So sei zum Beispiel die Erhöhung der Pauschale zur sozialen und kulturellen Teilhabe von zehn auf 15 Euro "lächerlich gering", meinte Zimmermann.



Quelle: ots/Saarbrücker Zeitung