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Kipping fordert Verdoppelung der Schulbedarfsleistungen

Linken-Chefin Katja Kipping hat die Anhebung der Schulbedarfsleistungen als völlig unzureichend kritisiert und eine Verdoppelung der August-Auszahlung auf 200 Euro gefordert. "Kinder, die neu eingeschult werden oder auf die weiterführende Schule wechseln, bekommen nur die Hälfte von dem, was sie eigentlich benötigen", sagte Kipping der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Bildung.
Katja Kipping
Katja Kipping
Foto: Ferran Cornellà / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Linken-Chefin Katja Kipping hat die Anhebung der Schulbedarfsleistungen als völlig unzureichend kritisiert und eine Verdoppelung der August-Auszahlung auf 200 Euro gefordert. "Kinder, die neu eingeschult werden oder auf die weiterführende Schule wechseln, bekommen nur die Hälfte von dem, was sie eigentlich benötigen", sagte Kipping der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Anspruchsberechtigten Familien werden am 1. August erstmals pro Kind 100 Euro für das erste Schulhalbjahr überwiesen. Für das zweite Halbjahr gibt es am 1. Februar weitere 50 Euro. Bisher waren es 70 Euro im August und 30 Euro im Februar.

Laut einer Studie des Sozialwissenschaftlichen Institutes der Evangelischen Kirche fehlten auch nach der Erhöhung im Einschulungsjahr sowie bei Übergängen in weiterführende Schulen bis zu 100 Euro, sagte Kipping. "Die Pauschale für den persönlichen Schulbedarf muss also dringend angehoben werden", so die Linken-Chefin in der NOZ. "Die Auszahlung im August sollte auf 200 Euro verdoppelt werden, also insgesamt 250 Euro statt 150 Euro für das Schuljahr."

Darüber hinaus müssten Ausgaben für PC, Laptops oder Tablets, die Schüler für Hausarbeiten und Referate benötigen, übernommen werden, forderte die Linken-Chefin weiter. Jobcenter erkennen bis zu 600 Euro pro Jahr an Mehrbedarfen an, aber nur wenn die Eltern dies einklagen. "Das zeigt, dass vielen Kindern und Jugendlichen aus ärmeren Familien ihr Recht auf gute Lernbedingungen vorenthalten wird", beklagte Kipping.

Schulbedarfs-Leistungen können neben Hartz-IV-Haushalten auch Eltern beantragen, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen oder die Bildungs- und Teilhabebedarfe ihrer Kinder nicht decken können.



Quelle: ots/Neue Osnabrücker Zeitung