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Mehr als jeder zweite Arbeitslose hat keinen Berufsabschluss - DGB fordert finanzielle Anreize für Weiterbildung

Mehr als jeder zweite Arbeitslose in Deutschland (52,6 Prozent) hat nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" (Dienstag-Ausgabe) keinen Berufsabschuss. Von den durchschnittlich knapp 802.000 Arbeitslosengeld-Empfängern im vergangenen Jahr hätten aber lediglich 5,7 Prozent eine abschlussbezogene Weiterbildung absolviert, schreibt das Blatt unter Berufung auf eine aktuelle Untersuchung des DGB. Von den mehr als 1,5 Millionen registrierten Langzeitarbeitslosen im Hartz-IV-Bezug seien es sogar nur 1,4 Prozent gewesen.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Bildung.
Foto: Bundesarchiv, B 145 Bild-P109963 / CC-BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)

Mehr als jeder zweite Arbeitslose in Deutschland (52,6 Prozent) hat nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" (Dienstag-Ausgabe) keinen Berufsabschuss. Von den durchschnittlich knapp 802.000 Arbeitslosengeld-Empfängern im vergangenen Jahr hätten aber lediglich 5,7 Prozent eine abschlussbezogene Weiterbildung absolviert, schreibt das Blatt unter Berufung auf eine aktuelle Untersuchung des DGB. Von den mehr als 1,5 Millionen registrierten Langzeitarbeitslosen im Hartz-IV-Bezug seien es sogar nur 1,4 Prozent gewesen.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte die Bundesregierung auf, das Nachholen eines Berufsabschlusses stärker mit finanziellen Anreizen zu fördern. "Ohne eine bessere finanzielle Unterstützung für Arbeitslose wird das Recht auf das Nachholen des Berufsabschlusses ein leeres Versprechen des Arbeitsministers bleiben", sagte Buntenbach. Die Einführung eines solchen Rechts war im Juni im Rahmen der "Nationalen Weiterbildungsstrategie" vereinbart worden. In den kommenden Wochen wird dazu ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums erwartet.

Um Betroffene besser zu motivieren, schlägt der DGB für die Dauer einer abschlussbezogenen Weiterbildung eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes um 15 Prozent vor. Personen mit geringem Arbeitslosengeld und Hartz-Empfänger sollen einen Mindestbetrag von 200 Euro im Monat erhalten. "Gerade angesichts des anstehenden Strukturwandels und als Schritt zur Fachkräftesicherung muss es ein wirksames Recht auf Weiterbildung geben", meinte Buntenbach.



Quelle: ots/Saarbrücker Zeitung