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EU-Kommission für Verbot von Chlorpyrifos

Die EU-Kommission will das seit Jahrzehnten zugelassene Pestizid Chlorpyrifos wegen Gesundheitsrisiken verbieten lassen. "Die Kommission wird den Mitgliedsländern vorschlagen, die Zulassung der Substanz nicht zu verlängern", teilte Anca Păduraru, Sprecherin der Behörde, der Tageszeitung "taz" (*Samstagausgabe) mit. Das Insektengift wurde zuletzt 2005 von der EU zugelassen, obwohl Kritikern zufolge schon damals Hinweise vorlagen, dass die Substanz Gehirnen von Kindern im Mutterleib schadet. Mehrmals verlängerte sie diese Zulassung provisorisch, weil die Behörden nicht rechtzeitig eine neue Überprüfung abschlossen.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gesundheit.
Foto: Erich Westendarp / CC0 (via Pixabay)

Die EU-Kommission will das seit Jahrzehnten zugelassene Pestizid Chlorpyrifos wegen Gesundheitsrisiken verbieten lassen. "Die Kommission wird den Mitgliedsländern vorschlagen, die Zulassung der Substanz nicht zu verlängern", teilte Anca Păduraru, Sprecherin der Behörde, der Tageszeitung "taz" (*Samstagausgabe) mit. Das Insektengift wurde zuletzt 2005 von der EU zugelassen, obwohl Kritikern zufolge schon damals Hinweise vorlagen, dass die Substanz Gehirnen von Kindern im Mutterleib schadet. Mehrmals verlängerte sie diese Zulassung provisorisch, weil die Behörden nicht rechtzeitig eine neue Überprüfung abschlossen.

In Deutschland darf Chlorpyrifos anders als in Spanien, Polen und 18 weiteren EU-Ländern seit 2015 nicht mehr gespritzt werden. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurde es aber beispielsweise 2017 vor allem in importierten Orangen, Mandarinen sowie Grapefruits gefunden. 44 Prozent der untersuchten Grapefruits und 37 Prozent der analysierten Orangen waren demnach positiv. Treffer gab es auch etwa bei Äpfeln, Spargel und Tafelweintrauben. Der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) zufolge war es eines der 2017 am häufigsten gefundenen Pestizide in Nahrungsmitteln. Bauern töten mit dem Insektengift Schildläuse, Raupen und andere Schädlinge.

Anfang August stellte die Efsa jedoch fest, dass Chlorpyrifos nicht die gesetzlichen Anforderungen für eine Zulassung erfülle. Sie berief sich unter anderem auf eine Studie, die Hersteller Dow bereits 1998 eingereicht hatte. Es sei besorgniserregend, dass in dem Versuch die Kleinhirne derjenigen Ratten kleiner gewesen seien, deren Eltern Chlorpyrifos gefressen hatten, schreibt die EU-Behörde. Die spanischen Behörden dagegen, die das Mittel ab 1999 für die EU überprüften, hatte kein Problem gesehen. Die auffälligen Ergebnisse wurden 2018 durch eine Studie der schwedischen Medizin-Universität Karolinska-Institut bekannt.

"Der Fall Chlorpyrifos zeigt ähnlich wie bei Glyphosat oder und den Bienenkillern Neonikotinoiden, dass die Zulassungsverfahren nicht einwandfrei funktionieren", sagte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald Ebner der taz. "Offensichtlich haben die Behörden bei Chlorpyrifos unkritisch die Hersteller-Schlussfolgerungen über Tierversuche mit dem Stoff übernommen."

Die Sprecherin der EU-Kommission dagegen erklärte, gerade wegen "des funktionierenden EU-Systems und der EU-Regulierung" könne die Kommission den Mitgliedstaaten Verordnungsentwürfe vorlegen, um - wenn nötig - die Zulassung eines Wirkstoffs auslaufen zu lassen. Der US-Agrarchemiekonzern Corteva, in dem Dow nach einer Fusion aufgegangen ist, wies die Vorwürfe der Efsa gegen Chlorpyrifos zurück: "Kein Wirkstoff ist gründlicher untersucht worden als Chlorpyrifos", teilte Firmensprecher József Máté der taz mit.



Quelle: ots/taz - die tageszeitung