Nierenlebendspende ethisch grenzwertig?
Zum Tag der Organspende nehmen traditionell die Werbebemühungen der Transplantationsbefürworter stark zu. Unkritisch und ohne jede Reflektion werden die Schicksale kranker Menschen nach den Regeln des Produktmarketings emotional ausgeschlachtet, um Bürger zur Organspende zu bewegen. Lästige Details, wie die Hirntoddefinition werden nur oberflächlich angesprochen. Sogar der deutsche Ethikrat sieht sich nicht in der Lage eine einheitliche Position zum Hirntod zu verabschieden. Undifferenziert wird seitens der Medien verbreitet, dass ohne Transplantation der Tod die automatische Folge ist.
Zum Tag der Organspende nehmen traditionell die Werbebemühungen der Transplantationsbefürworter stark zu. Unkritisch und ohne jede Reflektion werden die Schicksale kranker Menschen nach den Regeln des Produktmarketings emotional ausgeschlachtet, um Bürger zur Organspende zu bewegen. Lästige Details, wie die Hirntoddefinition werden nur oberflächlich angesprochen. Sogar der deutsche Ethikrat sieht sich nicht in der Lage eine einheitliche Position zum Hirntod zu verabschieden. Undifferenziert wird seitens der Medien verbreitet, dass ohne Transplantation der Tod die automatische Folge ist.
Gerade im Fall der Nierenkranken gibt es die bewährte und wirksame Therapie der Dialyse. Diese ist zwar mit Mühen und Einschränkungen verbunden, führt aber in der deutlich überwiegenden Zahl der Fälle zu guten Ergebnissen und oft einer sehr guten Lebenserwartung. Dennoch wird das "Totschlagargument" des drohenden Todes auch bei Nierenkranken angewendet, um Bürger zur Organspendebereitschaft aufzufordern, insbesondere auch zur Bereitschaft zur Lebendspende, wenn es sich um einen nahen Angehörigen und sehr guten Freund handelt.
Die durch Studien bestätigten Risiken, die ein Nierenlebendspender eingeht, lassen keine Zweifel an der ethischen Grenzwertigkeit dieser Therapieform. Beinahe die Hälfte der Nierenlebendspender wird selbst nierenkrank und muss die entsprechenden körperlichen und kognitiven Einschränkungen ertragen. Das Risiko schließlich selbst auf die Dialyse angewiesen zu sein, steigt gegenüber einer gesunden Vergleichsgruppe bis zum 11fachen. Bis zu einem Viertel der Spender erkrankt an einem behandlungsbedürftigen Bluthochdruck. Über 40 % der Spender leidet nach einigen Jahren an weiteren Herz-Kreislauferkrankungen. Bis zu 30 % der Spender leiden vorübergehend oder dauerhaft an dem Fatigue-Syndrom, einer schweren körperlich lähmenden Erkrankung, die bis zu Berufsunfähigkeit führen kann und die bis heute durch das Versicherungsrecht des neuen Transplantationsgesetzes nicht abgedeckt ist. So zumindest die Auffassung der zuständigen Unfallkassen, die das neue Gesetz in seiner Intention schlicht missachten.
Nicht zuletzt die gesetzlich vorgeschriebenen, aber nach wie vor fehlenden verbindlichen Richtlinien für die Organentnahme am lebenden Menschen, machen die Praxis der häufigen Grenzüberschreitungen der Kliniken erst möglich.
Bei diesen spendenbedingten Erkrankungen verwundert es nicht, dass die Sterblichkeit der ehedem gesunden Menschen nach dem Nierenverlust gegenüber einer ebenfalls gesunden Vergleichsgruppe um 40 % ansteigt. Auch dies wird durch eine aktuelle Studie belegt, aber in der öffentlichen und individuellen Aufklärung bisher unterschlagen.
Vor diesem Hintergrund lesen sich Aussagen wie z. B. "(Lebend-)Organspende ist eine Sache der Ehre" in empörender Form als völlig deplatziert (SLOD-Symposium in Erfurt im Juni 2015). Hier wird genau der emotionale und moralische Druck gegenüber potentiellen Spendern aufgebaut, der bei der Entscheidung Pro oder Contra der Nierenlebendspende nichts verloren hat. Die Fakten verlangen eine nüchterne Abwägung der Chancen und Risiken allein aus Sicht des potentiellen Spenders. Er allein trägt die Entscheidung, ob er auf seinen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf körperliche Unversehrtheit verzichtet, um einem emotional nahestehenden Menschen eine mögliche Erleichterung zu verschaffen. Die hohen gesundheitlichen Risiken durch die dann notwendigen Medikamente gegen die Abstoßung des gespendeten Organs auf Seiten der Organempfänger werden ebenfalls unvollständig kommuniziert.
Entscheidet sich ein Mensch zur Organlebendspende, ist ihm der größtmögliche medizinische und versicherungsrechtliche Schutz ohne "Wenn und Aber" zu garantieren. Entscheidet er sich dagegen, hat jeder Vorwurf zu unterbleiben. Hier handelt ein Mensch aus natürlichem und berechtigtem Selbstschutz.
Eine Organspende ist keine Frage der Ehre, sondern der Vernunft.