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Unheiliger Geist, Kommentar zum Bahnstreik von Claus Döring

Frankfurt (ots) - Die vor acht Tagen von Claus Weselsky gönnerhaft verkündete Streikpause geht schon morgen wieder zu Ende. Nach dem Güterverkehr wird ab Mittwoch dann auch der Personenverkehr der Bahn bestreikt. Ende offen.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Meinung.
Foto: ed_davad / pixabay (CC)

Frankfurt (ots) - Die vor acht Tagen von Claus Weselsky gönnerhaft verkündete Streikpause geht schon morgen wieder zu Ende. Nach dem Güterverkehr wird ab Mittwoch dann auch der Personenverkehr der Bahn bestreikt. Ende offen.

Den Chef der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) interessieren weder wirtschaftliche Einbußen der Bahn oder ihrer Kunden noch die Pfingstferienplanung der Menschen, die mit der Bahn verreisen wollen. Da mögen an Pfingsten Erleuchtung und die versöhnende Kraft des Heiligen Geistes beschworen werden, Weselsky ficht das nicht an: Für ihn zählt nur die Macht seiner Gewerkschaft GDL und damit auch seine persönliche Macht als Vorsitzender.

Diese Macht werden er und die GDL aber bald verlieren. Denn Weselsky ist dabei, maßlos zu überziehen. Ein berechtigtes, wenn auch überrissenes Tarifziel missbraucht er wiederholt zum gesellschaftlichen Erpressungsspektakel. Er nimmt die Bahn und ihre Kunden in Geiselhaft für ein politisches Ziel. Die Bundesregierung, so seine Absicht, soll von dem für Sommer geplanten Tarifeinheitsgesetz lassen, hinter dem die GDL eine Beschneidung ihrer Rechte und nicht zuletzt eine Einschränkung des Streikrechts wittert. Die von Weselsky selbst so titulierte "nächste Eskalationsstufe" des Arbeitskampfes liefert den Befürwortern des Tarifeinheitsgesetzes die Argumente frei Haus. Mit der Ablehnung einer Schlichtung wie auch vorher eines Vermittlers - der Bahnvorstand hatte den ehemaligen brandenburgischen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck vorgeschlagen - in dem nun einjährigen Konflikt hat die GDL bewiesen, dass ihr an Tarifpartnerschaft wenig gelegen ist.

Nach der Vorgeschichte der nunmehr neunten Arbeitsniederlegung in diesem Tarifkonflikt ist es ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft, dem jahrzehntelang in Deutschland geltenden Prinzip "ein Betrieb, ein Tarifvertrag", das 2010 vom Bundesarbeitsgericht gekippt wurde, wieder Geltung zu verschaffen. Unterschiedliche Tarifverträge für ein und dieselbe Berufsgruppe in einem Unternehmen sind weder Grundrecht noch konstitutives Element einer Wettbewerbsordnung.

Das einstige Tarifkartell aus Arbeitgeberverbänden und großen Gewerkschaften ist kritikwürdig und mag dem Idealbild unserer marktwirtschaftlichen Ordnung widersprechen. Doch der Missbrauch des Rechts auf Koalitionsfreiheit durch Rabauken wie Weselsky kann ebenso wenig geduldet werden. Deshalb muss das Tarifeinheitsgesetz kommen.



Quelle: Börsen-Zeitung