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Ein kluges Urteil

Wer gedacht hat, dass das Bundesverfassungsgericht das komplette Hartz-IV-System kippen würde, den hat das Urteil aus Karlsruhe enttäuscht. Sanktionen für Langzeitarbeitslose sind möglich, sie müssen aber weniger hart und etwas flexibler ausfallen als bisher. Das ist die Aufgabe, die das höchste deutsche Gericht Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mitgegeben hat. Er muss sich nun an die Überarbeitung der bestehenden Regeln machen. Die politische Debatte um diese Reform wird ab sofort leidenschaftlich geführt werden. Die Richter haben klargemacht, dass der Staat für seine Leistungen an arbeitslose Menschen eine Gegenleistung erwarten kann. Wer in einer Notlage Unterstützung bekommt, muss dabei mithelfen, dass er aus dieser Notsituation wieder herauskommt.

Geschrieben von Philipp Neumann am . Veröffentlicht in Meinung.
Hubertus Heil
Hubertus Heil
Foto: Olaf Kosinsky / CC BY-SA 3.0 de (via Wikimedia Commons)

Wer gedacht hat, dass das Bundesverfassungsgericht das komplette Hartz-IV-System kippen würde, den hat das Urteil aus Karlsruhe enttäuscht. Sanktionen für Langzeitarbeitslose sind möglich, sie müssen aber weniger hart und etwas flexibler ausfallen als bisher. Das ist die Aufgabe, die das höchste deutsche Gericht Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mitgegeben hat. Er muss sich nun an die Überarbeitung der bestehenden Regeln machen. Die politische Debatte um diese Reform wird ab sofort leidenschaftlich geführt werden. Die Richter haben klargemacht, dass der Staat für seine Leistungen an arbeitslose Menschen eine Gegenleistung erwarten kann. Wer in einer Notlage Unterstützung bekommt, muss dabei mithelfen, dass er aus dieser Notsituation wieder herauskommt.

Dieses Prinzip des Förderns und Forderns, das mit den Hartz-Gesetzen etabliert wurde, haben die Richter bestätigt. Hartz IV kann bleiben - aber eben nicht unverändert. Die Entscheidung ist richtig. Sie berücksichtigt, dass Langzeitarbeitslose am Existenzminimum leben und es besonders heikel ist, ihnen diese ohnehin geringen staatlichen Leistungen zu kürzen. Auch kann eine besonders harte und lange Kürzung die Lage des Betroffenen eher verschlimmern - etwa wenn er deshalb seine Wohnung verliert. Die erzieherische Wirkung der Sanktionen würde dann ins Gegenteil verkehrt. Andererseits können die vielen arbeitenden Menschen, die diese staatlichen Leistungen jeden Monat mit ihrem Steuergeld finanzieren, erwarten, dass Hartz-IV-Empfänger sich stets bemühen, auf eigenen Füßen zu stehen. Dazu gehört der Druck auf Arbeitslose, eben doch einen Job anzunehmen, wenn er zumutbar ist. Genau diese "Pflicht zur Mitwirkung" hat das Verfassungsgericht betont. Die Richter haben klargemacht, dass der Staat sogar das Existenzminimum kürzen kann, damit ein Arbeitsloser gezwungen ist, seine hilfsbedürftige Situation zu überwinden - um dann wieder eine menschenwürdige Existenz führen zu können. Das Gericht hat damit all jenen einen Korb gegeben, die die Sanktionen ganz abschaffen wollen.

Wer wie der Armutsforscher Christoph Butterwegge die Strafen als "Rohrstockpädagogik des vergangenen Jahrhunderts" bezeichnet, vergisst, dass Sozialleistungen von anderen Bürgern finanziert werden müssen. Gerade Menschen mit kleinem Einkommen haben ein feines Gespür dafür, was mit ihrem Geld geschieht, wann staatliche Leistungen für andere gerechtfertigt sind und welche Gegenleistungen die Empfänger dafür erbringen müssen. Dass ein Leben von Hartz-IV-Leistungen nicht einfach ist, versteht sich von selbst. Viele Menschen kommen unfreiwillig in eine solche Notlage. Auch sind die Fähigkeiten der Arbeitslosen zur Mitwirkung von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Die Richter waren deshalb so klug, die mangelnde Flexibilität der geltenden Gesetze zu kritisieren. Leistungen pauschal und für einen festgelegten Zeitraum zu kürzen, wird nicht jedem Langzeitarbeitslosen gerecht. Dass die Politik hier nacharbeiten muss, ist gut. Dass Hartz IV dadurch komplizierter wird, gehört leider dazu. Die Mitarbeiter in Jobcentern müssen künftig noch individueller auf die Situation der Langzeitarbeitslosen eingehen. Minister Heil sollte sich bei der Reform der Gesetze eng an die Vorgaben der Richter halten. Sollte er mehr als die betroffenen Paragrafen verändern wollen, öffnet er die Büchse der Pandora. Eine Diskussion über eine komplette Reform von Hartz IV würde nicht nur neuen Ärger in die große Koalition tragen. Ein Zurückdrehen von Hartz IV würde vielmehr ein erfolgreiches System beschädigen, dessen arbeitsmarktpolitische Wirkung nach 15 Jahren allgemein anerkannt ist.



Quelle: ots/Berliner Morgenpost