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EU-Verkehrsminister schwächen Verbraucher

Die EU-Verkehrsminister haben bei ihrem Treffen in Brüssel Entscheidungen zugunsten der Eisenbahnen und gegen die Verbraucher getroffen. Natürlich war es aus Sicht der Unternehmen ärgerlich, dass sie sich bei Entschädigungen für längere Verspätungen nicht mit höherer Gewalt herausreden konnten - anders als die konkurrierenden Fluggesellschaften. Chancengleichheit sieht tatsächlich anders aus.

Geschrieben von Maximilian Plück am . Veröffentlicht in Meinung.
Foto: Frank Wittkowski / CC0 (via Pixabay)

Die EU-Verkehrsminister haben bei ihrem Treffen in Brüssel Entscheidungen zugunsten der Eisenbahnen und gegen die Verbraucher getroffen. Natürlich war es aus Sicht der Unternehmen ärgerlich, dass sie sich bei Entschädigungen für längere Verspätungen nicht mit höherer Gewalt herausreden konnten - anders als die konkurrierenden Fluggesellschaften. Chancengleichheit sieht tatsächlich anders aus.

Die nun getroffene Entscheidung ist aber vor allem eines: ein Geschenk an Rechtsanwälte. Sieht man einmal ab von dem versteckt platzierten Formular auf der Internetseite der Bahn und der fehlenden Möglichkeit, dieses online auszufüllen, war es bislang recht unkompliziert, Ansprüche geltend zu machen. Nun aber dürfte es regelmäßig zum Streit kommen. Zumal es für die Bahnreisenden in vielen Fällen nicht ohne Weiteres ersichtlich sein wird, ob es sich bei einer Verspätung um einen Akt höherer Gewalt handelt oder nicht.

Es ist ein weiteres Ärgernis für Kunden, die in jüngster Zeit ohnehin viel Geduld beim Bahnfahren aufbringen mussten. Die Verkehrsminister haben den Bahnen zwar in Sachen finanzieller Spielraum geholfen, zugleich produzieren sie jedoch unnötigerweise einen Imageschaden. Und das ausgerechnet in Zeiten, in denen die Bahn zur Erreichung der Klimaziele wichtiger denn je ist.

Wenn das Argument für die Entschädigungsregelung einheitliche Wettbewerbsbedingungen zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern gewesen ist, bleibt die Frage, warum die EU-Verkehrsminister nicht den Mut gehabt haben, den Verbraucherschutz insgesamt zu stärken. Das wäre ganz einfach möglich gewesen, indem sie den Passus der höheren Gewalt bei den Fluggesellschaften gekippt hätten.



Quelle: ots/Rheinische Post