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Gut verfasst - 70 Jahre Grundgesetz

Wer die Kühnheit des Grundgesetzes erfassen will, braucht nur auf zwei Artikel zu schauen. Artikel 3, "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" und Artikel 102, "Die Todesstrafe ist abgeschafft". Wenn wir heute die Abschaffung der Todesstrafe aus der Überwindung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft herleiten, dann ist das nicht falsch und doch ist es geschichtsvergessen.

Geschrieben von Friedrich Roeingh am . Veröffentlicht in Meinung.
Foto: Reisefreiheit_eu / CC0 (via Pixabay)

Wer die Kühnheit des Grundgesetzes erfassen will, braucht nur auf zwei Artikel zu schauen. Artikel 3, "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" und Artikel 102, "Die Todesstrafe ist abgeschafft". Wenn wir heute die Abschaffung der Todesstrafe aus der Überwindung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft herleiten, dann ist das nicht falsch und doch ist es geschichtsvergessen.

Als die Väter und die wenigen Mütter des Grundgesetzes die Todesstrafe - nach heftigsten Auseinandersetzungen - als Unrecht geißelten, war sie noch in allen vier Siegermächten legitimiert und wurde vielfach vollstreckt. Artikel 102 entfaltete vom ersten Geltungstag des Grundgesetzes an seine Wirkung. Die Norm von der Gleichberechtigung von Mann und Frau war dagegen 1949 eher Utopie denn gesellschaftliche Realität. Erst 1958 durften Ehefrauen ohne Einwilligung ihres Mannes den Führerschein machen, 1962 ein Konto eröffnen und 1977 - nach Abschaffung der "Hausfrauen-Ehe" - einen Beruf ergreifen. Erst 1997 wurde die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt. Der Stolz der (West)deutschen auf ihre freiheitliche und fortschrittliche Verfassung paarte sich also zumindest in Fragen der Gleichberechtigung über viele Jahrzehnte mit Ignoranz.

Der Stolz auf das Provisorium namens Grundgesetz war unter den Deutschen gleichwohl unbestritten und stützte sich natürlich auf die historischen Umstände. Nach dem industriellen Völkermord der Nazis war das Grundgesetz eine Art Rückfahrkarte in die zivilisierte Welt, wobei die Väter der Verfassung - siehe Abschaffung der Todesstrafe - den Besatzern keineswegs nach dem Mund redeten. Das Grundgesetz wurde zum Identifikationsanker der (West)Deutschen, weil die (geteilte) Nation und ihre (belastete) Geschichte als Identifikationsanker nicht zur Verfügung standen. Und weil die deutsche Kultur im Angesicht der DDR nichts Exklusives hatte.

Die Klugheit und die Kühnheit des Parlamentarischen Rates aber wurde für den Prozess der deutschen Einheit gewissermaßen zum Verhängnis. Weil sich die Westdeutschen keine bessere Verfassung vorstellen konnten, weil sie inzwischen an ihrem Grundgesetz hingen, ignorierten sie das Provisorium, das dieser Verfassung eigentlich auferlegt worden war. So wurde die deutsche Einheit aus Sicht der alten Bundesrepublik zu einer Art Gebietsreform, die die armen Brüder im Osten in ihre prosperierende Wirtschaftsordnung und die gut ausgestatteten Sozialsysteme aufnahm.

Zum Identitätsanker konnte das Grundgesetz in Ostdeutschland so nie werden. Eine Hypothek, die sich leider nicht tilgen lässt. Und in Zeiten beschleunigter Zuwanderung und zur Zeit des Erstarkens der Rechtspopulisten stellt sich allen Verfassungspatrioten eine ganz neue Herausforderung. Sie müssen lernen, dass nicht alle, die die Freiheiten des Grundgesetzes in Anspruch nehmen, diese auch wertschätzen. Wir müssen jeden Tag und gegenüber jedermann darauf bestehen, dass das Grundgesetz gilt. Der gute Staatsbürger schützt seine Verfassung ebenso, wie die Verfassung ihre Staatsbürger schützt.



Quelle: ots/Allgemeine Zeitung Mainz