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Kooperationsverbot in den Koalitionsverhandlungen

Sollte es zu einer Neuauflage der Koalition aus Union und SPD kommen, dann könnte das Kooperationsverbot fallen, das dem Bund kategorisch untersagt, in die Schulpolitik der Länder hineinzuregieren. Dann würde sich der Bund zum Beispiel stärker finanziell beim Betrieb der Ganztagsschulen engagieren; bislang durfte er dies nur im Rahmen von Sonderprogrammen.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Meinung.
Foto: Antoine Dautry / CC0

Sollte es zu einer Neuauflage der Koalition aus Union und SPD kommen, dann könnte das Kooperationsverbot fallen, das dem Bund kategorisch untersagt, in die Schulpolitik der Länder hineinzuregieren. Dann würde sich der Bund zum Beispiel stärker finanziell beim Betrieb der Ganztagsschulen engagieren; bislang durfte er dies nur im Rahmen von Sonderprogrammen.

Sollte, könnte, würde ... Der Konjunktiv ist in diesem Fall angebracht. Die Hürde Bundestag wird noch leicht zu nehmen sein; zwar benötigen Union und SPD für die Abschaffung des Kooperationsverbots eine Zweidrittelmehrheit - eine Mehrheit, über die sie nicht verfügen, doch halten sowohl Linkspartei als auch Grüne und FDP das 2006 erlassene Kooperationsverbot für einen bildungspolitischen Irrweg. Die unbekannte Variable ist der Bundesrat, der der Grundgesetzänderung zustimmen muss. Die finanzschwachen Bundesländer werden über zusätzliche Finanzspritzen aus Berlin sicherlich nicht traurig sein. Aber es gibt auch Widerstand gegen das Vorhaben, denn gerade Unionspolitiker fürchten, dass der Bund, nachdem er Geld gegeben hat, auch bei Inhalten mitreden will.

Vor allem die Südländer werden in einer Sache hart bleiben: Über Inhalte, etwa gemeinsame Lehrpläne oder einheitliche Standards, will zum Beispiel Bayern mit Berlin nicht verhandeln. Ein Kooperationsgebot, da sollte man sich nichts vormachen, wird es auch nach einer Grundgesetzänderung nicht geben.



Quelle: ots/neues deutschland