Städtetag lehnt generelles Böllerverbot an Silvester ab
Der Deutsche Städtetag ist gegen ein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerk. Städtetag-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ): "Ein solches Verbot ist nicht nötig." Dedy verwies auf die Tradition und sagte: "Silvesterfeuerwerk gehört für viele Menschen zum Jahreswechsel dazu." Damit stellte er sich gegen die Polizeigewerkschaften DPolG und GdP, die zuvor ein generelles Böllerverbot an diesem Silvesterfest gefordert und dies sowohl mit der Corona-Lage wie auch Sicherheitsfragen begründet hatten.
Der Deutsche Städtetag ist gegen ein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerk. Städtetag-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ): "Ein solches Verbot ist nicht nötig." Dedy verwies auf die Tradition und sagte: "Silvesterfeuerwerk gehört für viele Menschen zum Jahreswechsel dazu." Damit stellte er sich gegen die Polizeigewerkschaften DPolG und GdP, die zuvor ein generelles Böllerverbot an diesem Silvesterfest gefordert und dies sowohl mit der Corona-Lage wie auch Sicherheitsfragen begründet hatten.
Dedy hält diese Argumente nicht für überzeugend und sagte: "Noch ist es zu früh, um die Corona-Lage einzuschätzen, die uns zu Weihnachten und Silvester bevorsteht." Dennoch spreche vieles dafür, das Zünden von Knallern und Raketen nach Bedarf vor Ort einzuschränken. Wo Feuerwerk verboten werden sollte, könnten die Städte am besten vor Ort entscheiden.
Der Hauptgeschäftsführer des Städtetages verwies aber auf die Umweltbelastungen durch Feuerwerk. Jedes Jahr würden durch Feuerwerk unnötige Umweltbelastungen entstehen und viele Tiere verschreckt. Die Städte plädierten deshalb dafür, die Belange des Tier- und Naturschutzes in die Regelungen der Ersten Sprengstoffverordnung aufzunehmen. Dedy sagte: "Die Regelungen sollten insgesamt klarer gefasst werden. Das kann helfen, die Anwendung der Verordnung zu erleichtern."
Der Vizefraktionschef der CDU im Bundestag, Thorsten Frei, hält ebenfalls ein erneutes bundesweites Böllerverbot für zu weitgehend. Frei sagte der "NOZ": "Angesichts des Auslaufens der epidemischen Lage und der aktuellen Impfquote wäre ein solches Verbot ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte."
Beim Jahreswechsel 2020/2021 hatte es wegen der Corona-Pandemie ein deutschlandweites Verkaufsverbot von Feuerwerk gegeben. Das Böllern auf öffentlichen und belebten Plätzen war verboten, und sämtliche öffentlichen Feuerwerke wurden gestrichen.