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Verbraucherschützer halten Spahns Gesetz zur ärztlichen Versorgung für unzureichend

Verbraucherschützer haben das Gesetz zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung (TSVG), das am heutigen Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden soll, als unzureichend kritisiert. Es sei zwar gut, dass das Angebot der Terminservicestellen ausgebaut werde, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag). "Das Kernproblem bleibt jedoch: In ländlichen Regionen und ärmeren Stadtteilen fehlen Ärzte", erklärte Müller und forderte: "Hier muss viel stärker als bisher steuernd eingegriffen werden, damit Ärzte dort praktizieren, wo sie gebraucht werden."

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Meinung.
Jens Spahn
Jens Spahn
Foto: CDU/CSU-Bundestagsfraktion / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)

Verbraucherschützer haben das Gesetz zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung (TSVG), das am heutigen Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden soll, als unzureichend kritisiert. Es sei zwar gut, dass das Angebot der Terminservicestellen ausgebaut werde, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag). "Das Kernproblem bleibt jedoch: In ländlichen Regionen und ärmeren Stadtteilen fehlen Ärzte", erklärte Müller und forderte: "Hier muss viel stärker als bisher steuernd eingegriffen werden, damit Ärzte dort praktizieren, wo sie gebraucht werden."

Lange Wartezeiten auf einen Arzttermin seien für Patienten "ein großes Problem", betonte der Verbandschef. Das TSVG bringe zwar eine Vielzahl von Neuerungen für Versicherte und Patienten. Aber: "Über zahlreiche Einzelmaßnahmen geht das Gesetz nun nicht hinaus", bemängelte Müller. "Ein nachvollziehbares Gesamtkonzept für eine patientenorientierte und zukunftsfeste Gesundheitsversorgung fehlt."

Der vzbv-Vorstand warf Spahn überdies ein übereiltes Vorgehen vor. Um der komplexen Aufgabe gerecht zu werden, "hätte man sich eine Auseinandersetzung in einzelnen Gesetzgebungsverfahren gewünscht - kein Vorgehen im Hauruckverfahren", sagte Müller der "NOZ".



Quelle: ots/Neue Osnabrücker Zeitung