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Import Zulassung neuer Gen Pflanzen rechtlich höchst fragwürdig

Mainz (ots) - Als "rechtlich höchst fragwürdig" kritisiert Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) den Vorschlag der EU-Kommission, die Import-Zulassung genetisch veränderter Pflanzen bei Futter- und Lebensmitteln den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zu überlassen.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Politik.
Foto: PublicDomainPictures / pixabay (CC)

Mainz (ots) - Als "rechtlich höchst fragwürdig" kritisiert Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) den Vorschlag der EU-Kommission, die Import-Zulassung genetisch veränderter Pflanzen bei Futter- und Lebensmitteln den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zu überlassen.

Der Vorschlag sei weder gut gemeint noch gut gemacht, erklärt Schmidt im ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO am Montag, 4. Mai 2015, 19.25 Uhr. Er widerspreche dem Binnenmarkt. Eine Kontrolle der Gen-Importe sei nicht durchsetzbar. "Wer soll das bitte wo kontrollieren? Wir kommen zu einem Flickenteppich der Zuständigkeiten." Schmidt fügte hinzu, ihm sei nicht ganz klar, was die Europäischen Union mit einem "solchen Vorschlag anfangen soll".

Auch Martin Hofstetter von Greenpeace lehnt in WISO den Vorschlag der EU-Kommission ab: "Was die EU da abliefert, ist eine Mogelpackung." Denn was die EU an Importen von Gen-Pflanzen erlaube, könnten die Nationalstaaten nicht mehr verbieten. "Abgesehen davon gibt es Handelsverträge und offene Grenzen innerhalb der EU."

Verbraucherschützer befürchten durch den EU-Vorschlag eine Ausweitung der Importe von Gen-Pflanzen für Futter- und Lebensmittel. Der Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Klaus Müller, forderte in WISO eine eindeutige und klare Kennzeichnung von Fleisch und Milch-Produkten, wenn die Tiere mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert worden sind.

Die EU-Kommission hatte am 22. April 2015 eine EU-Import-Zulassung von 19 neuen genetisch veränderten Pflanzen für Futter- und Lebensmittel vorgeschlagen, den EU-Mitgliedsstaaten aber zugleich ein nationales Import-Verbot ermöglicht. Dabei dürfen die einzelnen Staaten allerdings für ein Verbot keine Gründe anführen, die von der EU bei der Zulassung schon bewertet wurden. Die EU hat bei der Import-Zulassung bereits die Risiken für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt bewertet.



Quelle: ZDF