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Pissarro-Gemälde aus Gurlitt-Nachlass wird restituiert – Webseite der Taskforce wird freigeschaltet

Am (heutigen) 1. April übernimmt das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste die Projektträgerschaft für die von der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern getragene Taskforce „Schwabinger Kunstfund“.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Kunst & Kultur.
Foto: Jean Louis Mazieres

Am (heutigen) 1. April übernimmt das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste die Projektträgerschaft für die von der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern getragene Taskforce „Schwabinger Kunstfund“.

Die Taskforce erforscht, welche der Werke aus dem Besitz von Cornelius Gurlitt ihren Eigentümern zwischen 1933 und 1945 durch das nationalsozialistische Unrechtsregime verfolgungsbedingt entzogen wurden. Das Ziel dieser Provenienzrecherche ist die Restitution der NS-verfolgungsbedingt entzogenen Werke an ihre Eigentümer und deren Nachfahren - ohne Wenn und Aber.

Nach der kürzlich erfolgten Unterzeichnung der Rückgabeverträge bei einem Liebermann- und einem Matisse-Gemälde durch Staatsministerin Grütters hat die Taskforce nun zweifelsfrei ein weiteres Werk als „NS-verfolgungsbedingt entzogen“ bestätigt. Es handelt sich um das Gemälde von Camille Pissarro (1830-1903) „La Seine vue du Pont-Neuf, au fond le Louvre“, von 1902, Öl auf Leinwand , das in der Salzburger Wohnung von C. Gurlitt gefunden wurde (Werkliste Salzburg, Nr. 9, Seite 11/95).

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte: „Durch die wissenschaftliche Recherche konnte die Historie des Kunstraubs durch das NS-Terrorregime auch in diesem Fall geklärt werden. Für die Rückgabe stehen wir bereits in Kontakt mit der Erbin des früheren Eigentümers. Es ist mir ein großes Anliegen, das Werk so schnell wie möglich zurückzugeben. Auch hier geht es weniger um die materielle Komponente als vielmehr um die Anerkennung der familiären Leidensgeschichte. Nach der Entscheidung des Amtsgerichts München, die das Kunstmuseum Bern als Erben bestätigt, hoffe ich, dass die Erbstreitigkeit bald endgültig beigelegt wird. Dann können Restitutionen und auch die Arbeit der Taskforce frei von rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Erben im Sinne der Opfer und ihrer Rechtsnachfolger durchgeführt werden.“

Zeitgleich mit der Anbindung an das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste ist auch ein Internet-Auftritt der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ online gestellt worden, der von nun an sukzessive ausgearbeitet wird. Die Kulturstaatsministerin weiter:

„Hier findet die Öffentlichkeit nun auch ein erstes Verzeichnis des Dokumentenkonvoluts aus dem Salzburger Nachlass von Cornelius Gurlitt, das der Taskforce seit dem 20. März 2015 endlich zur Verfügung gestellt wurde. Aus diesen umfangreichen Unterlagen erhoffen wir uns weitere wichtige Erkenntnisse über die Geschichte der Kunstwerke im Besitz von Hildebrand und Cornelius Gurlitt. Dass diese Unterlagen der Taskforce erst jetzt für eine verantwortliche, wissenschaftlich fundierte Auswertung zugänglich sind, ist mit Blick auf die Opfer der NS-Verfolgung und ihrer Erben mehr als nur bedauerlich.“

In Abstimmung mit dem Kunstmuseum Bern und dem Nachlasspfleger wird nun eine Inventarliste der erst kürzlich übergebenen Dokumenten-Kisten auf der Webseite veröffentlicht. Alle Dokumente sollen im Auftrag der Taskforce digitalisiert werden. Die für die Provenienzrecherche relevanten Unterlagen und Dokumente werden dann schrittweise – wie schon bei den Geschäftsbüchern auf www.lostart.de geschehen – auf der Webseite der Taskforce veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.kunstmuseumbern.ch

www.taskforce-kunstfund.de

www.kulturgutverluste.de



Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung