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Treuhand

Ehemaliger Aufbau-Verleger Lunkewitz verspricht 100 000 Euro Belohnung

Der ehemalige Verleger Bernd F. Lunkewitz lobt eine Belohnung über 100 000 Euro aus - für den dokumentarischen Nachweis, dass der Aufbau-Verlag zu DDR-Zeiten vom Kulturbund ins Eigentum der SED übertragen wurde. Das schreibt er in einem Betrag für die Zeitung "nd.DieWoche" (Samstagausgabe).

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Medien.
Aufbau war der wichtigste Verlag in der DDR. Ohne Lunkewitz würde es ihn heute nicht mehr geben.
Aufbau war der wichtigste Verlag in der DDR. Ohne Lunkewitz würde es ihn heute nicht mehr geben.
Foto: Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Der ehemalige Verleger Bernd F. Lunkewitz lobt eine Belohnung über 100 000 Euro aus - für den dokumentarischen Nachweis, dass der Aufbau-Verlag zu DDR-Zeiten vom Kulturbund ins Eigentum der SED übertragen wurde. Das schreibt er in einem Betrag für die Zeitung "nd.DieWoche" (Samstagausgabe).

Aufbau war der wichtigste Verlag in der DDR. Ohne Lunkewitz würde es ihn heute nicht mehr geben. 1991 kaufte er von der Treuhandanstalt eine Aufbau-Verlag GmbH und sanierte den Verlag. 1994 informierte ihn die "Unabhängige Kommission Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR", dass weder die SED/PDS noch die Treuhandanstalt, sondern der Kulturbund e. V. Eigentümer des Verlages war. Von diesem kaufte Lunkewitz persönlich den Verlag 1995 noch einmal. In dem Beitrag für "nd.DieWoche" schreibt Lunkewitz, dass für ihn "der Nachweis eines wirksamen 'Übertragungsaktes' des Aufbau-Verlags" vom Kulturbund an die SED leichter zu verkraften sei "als die unerträgliche Missachtung des Rechts durch Richter, die sich den fiskalischen und politischen Interessen der Bundesregierung verpflichtet fühlen".

Als der Bundesgerichtshof in 2008 das Scheitern der Privatisierung durch die Treuhand bestätigte, aber die Behörde den Ersatz des Schadens verweigerte, verkaufte Lunkewitz den ihm persönlich gehörenden Aufbau-Verlag an den Berliner Investor Matthias Koch. Seit 2009 prozessiert Lunkewitz gegen die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die Nachfolgerin der Treuhandanstalt. Das Landgericht Berlin wies in der ersten Instanz die Klage von Lunkewitz gegen die BvS ab, weil die Übertragungen des Eigentums am Aufbau-Verlag angeblich nicht aufklärbar seien.

Quelle: nd.DerTag / nd.DieWoche