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Rechtsstreit Daimler gegen SWR: Mündliche Verhandlung in zweiter Instanz - SWR sieht sich bestätigt

Stuttgart (ots) - Der Südwestrundfunk (SWR) sieht sich nach der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart am heutigen Mittwoch, 17. Juni 2015, in seiner Auffassung bestätigt, dass die Ausstrahlung der Dokumentation "Hungerlohn am Fließband" rechtens ist. Ein Urteil wird am 8. Juli 2015 verkündet werden.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Medien.
Foto: Tresckow / CC-BY-SA-3.0 (via Wikimedia Commons)

Stuttgart (ots) - Der Südwestrundfunk (SWR) sieht sich nach der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart am heutigen Mittwoch, 17. Juni 2015, in seiner Auffassung bestätigt, dass die Ausstrahlung der Dokumentation "Hungerlohn am Fließband" rechtens ist. Ein Urteil wird am 8. Juli 2015 verkündet werden.

Im Oktober 2014 hat das Landgericht die Unterlassungsklage der Daimler AG abgewiesen, mit der das Unternehmen erreichen wollte, dass die heimlich gedrehten Aufnahmen nicht mehr verwendet werden dürfen. SWR-Reporter Jürgen Rose, der getarnt als Mitarbeiter einer Logistikfirma mit versteckter Kamera vor Ort filmte, hat dabei Missstände beim Einsatz von Fremdarbeitskräften aufgedeckt. Der SWR-Film vom Mai 2013 hat gezeigt, dass bei der Daimler AG damals Menschen über Werkverträge beschäftigt worden waren, die so wenig verdienten, dass sie ihren Unterhalt über Hartz-IV-Aufstockung sichern mussten. Der SWR hat dabei sehr sorgfältig den Einsatz der Bildaufnahmen abgewogen und seine journalistische Sorgfaltspflicht sehr ernst genommen. Das weitreichende Echo auf den Film und die damit ausgelöste gesellschaftspolitische Diskussion zeigt, dass ein überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestand.



Quelle: SWR