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Ruhegeldzahlungen

RBB verklagt frühere Programmdirektorin Nothelle

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat erstmals eine frühere Führungskraft auf Rückzahlung von Ruhegeld verklagt.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Medien.
Nach dem Scheitern der gütlichen Einigung soll eine dreiköpfige Kammer Anfang des kommenden Jahres über den Fall verhandeln.
Nach dem Scheitern der gütlichen Einigung soll eine dreiköpfige Kammer Anfang des kommenden Jahres über den Fall verhandeln.
Foto: Fridolin freudenfett / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat erstmals eine frühere Führungskraft auf Rückzahlung von Ruhegeld verklagt.

Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Wochenendausgabe). Die bis November 2023 getätigten Überweisungen an die 2016 ausgeschiedene Programmdirektorin Claudia Nothelle seien "sittenwidrig", sagte RBB-Anwalt René Weißflog am Freitag bei einer Güteverhandlung am Arbeitsgericht Berlin, die ergebnislos zu Ende ging.

Der RBB fordert von der heutigen Journalistikprofessorin der Hochschule Magdeburg-Stendal zunächst für die Zeit von Januar bis September 2020 die Rückzahlung von 86.544 Euro plus Sozialabgaben. Laut Weißflog stehen weitere Forderungen für die Jahre 2021, 2022 und 2023 im Raum. Damit dürfte es um eine Summe von rund 400.000 Euro gehen.

"Hier reden wir über eine Verschwendung von Gebührengeldern", begründete Sender-Anwalt Weißflog den Schritt. Es handle sich um die erste Klage dieser Art. Nothelles Anwalt Jochen Keilich sagte, seine Mandantin sei auf das Geld angewiesen: "Es geht darum, dass sie ihren Lebensunterhalt sichern muss."

Nach dem Scheitern der gütlichen Einigung soll eine dreiköpfige Kammer Anfang des kommenden Jahres über den Fall verhandeln. Nothelle war beim RBB von 2009 bis 2016 Programmdirektorin. Sie verließ die öffentlich-rechtliche Anstalt nach dem Amtsantritt der neuen Intendantin Patricia Schlesinger.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung