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Unseriöse Nutzerbewertungen: Bundeskartellamt fordert mehr Verantwortung der Internetportale

Das Bundeskartellamt fordert von Internetportalen, dass sie mehr Verantwortung für die von ihnen dargestellten Nutzerbewertungen übernehmen. Das ist das vorläufige Ergebnis einer Sektoruntersuchung der Behörde zum Verbraucherschutz, die dem Bonner General-Anzeiger exklusiv vorliegt. Wenn Produkte Nutzern speziell für eine Bewertung kostenlos überlassen werden, müssten diese Einschätzungen als Produkttests gekennzeichnet sein, so die Wettbewerbshüter. Nutzerbewertungen gelten neben dem Preis als das wichtigste Entscheidungskriterium beim Online-Kauf.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Technik.
Wenn die angezeigten Bewertungen gar nicht von echten Nutzern stammen, inhaltlich beeinflusst sind oder durch die Portale verzerrend gefiltert werden, können Verbraucher getäuscht.
Wenn die angezeigten Bewertungen gar nicht von echten Nutzern stammen, inhaltlich beeinflusst sind oder durch die Portale verzerrend gefiltert werden, können Verbraucher getäuscht.
Foto: Julie McMurry

Das Bundeskartellamt fordert von Internetportalen, dass sie mehr Verantwortung für die von ihnen dargestellten Nutzerbewertungen übernehmen. Das ist das vorläufige Ergebnis einer Sektoruntersuchung der Behörde zum Verbraucherschutz, die dem Bonner General-Anzeiger exklusiv vorliegt. Wenn Produkte Nutzern speziell für eine Bewertung kostenlos überlassen werden, müssten diese Einschätzungen als Produkttests gekennzeichnet sein, so die Wettbewerbshüter. Nutzerbewertungen gelten neben dem Preis als das wichtigste Entscheidungskriterium beim Online-Kauf.

Doch es gibt viele unseriöse Bewertungen. "Wenn die angezeigten Bewertungen gar nicht von echten Nutzern stammen, inhaltlich beeinflusst sind oder durch die Portale verzerrend gefiltert werden, können Verbraucher getäuscht werden und eine falsche Entscheidung treffen", sagt Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Das benachteilige Firmen, die sich nicht an unseriösen Nutzerbewertungen beteiligen. Nur einzelne Portale setzten Filter zur Identifizierung gefälschter Bewertungen ein und sanktionieren diese auch systematisch.

Es gibt es in Deutschland keinen behördlichen Verbraucherschutz. Das Bundeskartellamt hat keine Handhabe, um die Missstände abzustellen. Es könne nur an die betroffenen Portale appellieren, die Maßnahmen freiwillig umzusetzen, so Mundt. Alternativ kann lediglich über Zivilklagen eine Verantwortung der Portale eingefordert werden.

Quelle: ots/General-Anzeiger