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Attraktivitätsgesetz der Bundeswehr muss nachgebessert werden

Bonn (ots) - "Anspruch und Wirklichkeit klaffen beim Gesetzentwurf zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr weit auseinander", so der Bundesvorsitzende des Verbandes der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB), Wolfram Kamm.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Politik.
Foto: US Army CC

Bonn (ots) - "Anspruch und Wirklichkeit klaffen beim Gesetzentwurf zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr weit auseinander", so der Bundesvorsitzende des Verbandes der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB), Wolfram Kamm.

Bei der am 23. Februar 2015 durchgeführten Sitzung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages war Kamm für seinen Verband als Sachverständiger geladen. "Was an Maßnahmen für die Soldatinnen und Soldaten im Gesetzentwurf steht, begrüßen und unterstützen wir uneingeschränkt", so Kamm.

Für die 30 000 Beamtinnen und Beamten fehlt es jedoch im Gesetzesentwurf an den notwendigen Signalen. Angesichts des demographischen Wandels und hunderter bereits jetzt unbesetzter Dienstposten bei Technikern, Ingenieuren und Bundesfeuerwehrbeamten bleibt der Entwurf weit hinter den in ihn gesetzten Erwartungen zurück.

Wenn die Zielsetzung tatsächlich ist, durch dieses Gesetz die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr zu steigern, muss dem auch für die Beamtinnen und Beamten durch attraktivitätssteigernde Maßnahmen Rechnung getragen werden.

Bei alledem darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass das Zivilpersonal mit bereits über 7 000 Kolleginnen und Kollegen freiwillig an allen Auslandseinsätzen teilgenommen hat und hierfür auch sein Leben für Deutschland aufs Spiel gesetzt hat. Dem muss auch im vorliegenden Entwurf Rechnung getragen werden.

Es muss von Seiten der Politik dem Eindruck entgegengewirkt werden, bei der Bundeswehr gäbe es "Angehörige erster und zweiter Klasse", so der Verbandschef weiter. Auch die Beamtinnen und Beamten müssen von Verbesserungen für ihr berufliches Weiterkommen profitieren. Nur mit einer gerechten und ausgewogenen Berücksichtigung des Zivilpersonals kann die Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitgebers Bundeswehr gesichert werden. Gewinnung und langfristige Bindung von qualifiziertem Personal in der Verwaltung ist unabdingbar für den Erhalt der personellen Einsatzbereitschaft von Streitkräften und Bundeswehrverwaltung und damit die Auftragserfüllung der Bundeswehr.

Quelle: VBB