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Bundeswehr plante in den 1960er-Jahren Einsatz von Chemiewaffen

Entgegen öffentlichen Dementis hat die Bundesrepublik in den 1960er-Jahren umfassende Planungen für den Einsatz von Chemiewaffen angestellt. Das belegen Akten der Bundeswehr und der US-Regierung, die nach jahrzehntelanger strenger Geheimhaltung offengelegt wurden und die NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung jetzt auswerten konnten. Die Recherchen zeigen, dass viele öffentliche Äußerungen von Bundesregierung und Bundeswehr nicht der Wahrheit entsprachen.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Politik.
Foto: US Army Photo by SPC D. Jackson / Gemeinfrei

Entgegen öffentlichen Dementis hat die Bundesrepublik in den 1960er-Jahren umfassende Planungen für den Einsatz von Chemiewaffen angestellt. Das belegen Akten der Bundeswehr und der US-Regierung, die nach jahrzehntelanger strenger Geheimhaltung offengelegt wurden und die NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung jetzt auswerten konnten. Die Recherchen zeigen, dass viele öffentliche Äußerungen von Bundesregierung und Bundeswehr nicht der Wahrheit entsprachen.

Aus den Akten geht hervor, dass Verteidigungsminister Kai-Uwe von Hassel (CDU) die US-Regierung 1963 um die Belieferung mit C-Waffen bat. Von 1962 bis mindestens 1968 betrieb die Bundeswehr eine detaillierte Planung für eine chemische Kriegführung, um einen möglichen C-Waffen-Angriff des Warschauer Pakts zu vergelten. Zur Umsetzung der Pläne kam es offenbar nicht, u. a. weil sich die US-Regierung 1966 gegen eine Weitergabe chemischer Munition an die Bundesrepublik entschied. Bundesregierung und Bundeswehr bestritten immer wieder vehement, den Einsatz und Besitz von Chemiewaffen zu planen und wiesen entsprechende Berichte zurück, etwa von Günter Wallraff und Jörg Heimbrecht 1969/70 in der Zeitschrift „Konkret“, nach einem Beitrag des ARD-Magazins „Monitor“ 1970 und in Reaktion auf Vorwürfe der DDR ab 1968.

Die Bundesrepublik hatte 1961 in streng geheimen Sitzungen der NATO eine Debatte über C-Waffen angestoßen und gefordert, nicht nur die USA sollten die Fähigkeit zur Abschreckung und Vergeltung mit C-Waffen haben. 1963 stellte Verteidigungsminister von Hassel eine Anfrage an die US-Regierung für die Belieferung mit chemischer Munition. Das Pentagon war zunächst bereit, dem nachzukommen. Da das Außenministerium aber Bedenken äußerte, wurde die US-Position auf Weisung des Nationalen Sicherheitsberaters von US-Präsident Kennedy grundlegend diskutiert. 1966 entschieden sich die USA gegen eine Weitergabe, ließen aber die Möglichkeit offen, Alliierten im Kriegsfall chemische Munition zur Verfügung zu stellen.

Parallel dazu plante die Bundeswehr in einem kleinen Kreis hochrangiger Offiziere seit 1962 auf Weisung des Generalinspekteurs und in Rücksprache mit Verteidigungsminister und Staatssekretären detailliert einen möglichen Einsatz von C-Waffen. Wie aus den von NDR, WDR und SZ ausgewerteten Dokumenten hervorgeht, schlugen die Militärs vor, 14.000 Tonnen C-Waffen für die Bundeswehr in den USA zu beschaffen und im Ernstfall durch Artillerie und Luftwaffe gegen Truppen des Warschauer Pakts einzusetzen. 1966 wurde die streng geheime „Studiengruppe ABC-Wesen“ in Sonthofen gegründet. Das Expertenteam führte 1967 die Planuntersuchung „Damokles“ durch, in der Gefechte mit C-Waffen-Einsatz beider Seiten in der Region um Braunschweig durchgespielt wurden. 1968 entschied Verteidigungsminister Gerhard Schröder (CDU), „zunächst (...) keine Vorbereitung für eine aktive Verwendung von chemischen Waffen durch die Bundeswehr vorzusehen“. Die Studiengruppe solle sich aber weiter mit dem Thema beschäftigen.

Die Bundesregierung hatte sich 1954 – zusätzlich zum internationalen Verbot des Einsatzes von C-Waffen durch das Genfer Protokoll – dazu verpflichtet, keine chemischen Waffen herzustellen. Darauf nahmen Ministeriumsjuristen bei ihrer Rechtfertigung der geheimen Planungen Rücksicht. Zwar seien der Bundesrepublik Entwicklung, Herstellung und Ersteinsatz von C-Waffen verboten, nicht aber die Ausrüstung mit C-Waffen und ihre Lagerung, die Ausbildung und ein Vergeltungsschlag mit C-Waffen, falls der Feind solche Waffen zuerst einsetzen und damit Völkerrecht brechen würde. Die NATO rechnete im Fall eines sowjetischen Angriffs mit einem raschen Chemiewaffen-Einsatz durch den Warschauer Pakt. Deshalb sah auch die 1967 formulierte Strategie „Flexible Response“ den limitierten Einsatz tödlicher B- und C-Waffen zur Vergeltung vor.

Auf Anfrage von NDR, WDR und SZ erklärte das Bundesverteidigungsministerium jetzt, ihm lägen zu den damaligen Planungen keine Informationen vor, da der Vorgang zeitlich zu weit zurückliege. „Heute existieren auf deutschem Boden weder in deutscher noch in Verantwortung von NATO-Verbündeten Chemie-Waffen.“



Quelle: NDR