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Einigung bei den Strafvorschriften zum Menschenhandel

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD konnten sich bei den Vorschriften zum Menschenhandel grundsätzlich einigen.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Politik.
Foto: CristiYor / pixabay (CC)

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD konnten sich bei den Vorschriften zum Menschenhandel grundsätzlich einigen.

Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Wir freuen uns, dass es jetzt bei dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels in den wesentlichen Punkten zu einer Einigung mit der SPD gekommen ist. Die große Koalition möchte diese Reform zügig im Verfahren abschließen und noch in dieser Legislaturperiode umsetzen. Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Zwangsprostitution.

Uns geht es um die konsequente Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel. Die Opfer, die häufig durch Gewalt, Täuschung oder Drohung zur Prostitution kommen, müssen dabei im Mittelpunkt stehen. Es darf nicht sein, dass Prostitution und Menschenhandel in Deutschland für die Hintermänner so lukrativ sind. Deshalb müssen wir alles daran setzen, diesem 'Geschäftsmodell' den Boden zu entziehen.

Die Menschenhandelstatbestände müssen objektiver und damit praktikabler werden, um mehr Verurteilungen von Tätern zu ermöglichen. Freier machen sich in Zukunft strafbar, wenn sie wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen. Freier müssen in Zukunft wissen, dass das Recht von Prostituierten auf sexuelle Selbstbestimmung uneingeschränkt gilt, auch wenn sie für sexuelle Handlungen bezahlt haben. Für den Fall, dass der Freier die Zwangsprostitution anzeigt, ist allerdings eine Regelung zur Straffreiheit vorgesehen; denn die Hilfe für Opfer ist wichtiger als die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist allerdings nicht alles getan, was aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion möglich und nötig gewesen wäre: Leider hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz es bisher versäumt, auch die in diesem Zusammenhang wichtigen Tatbestände der Zuhälterei und der Ausbeutung von Prostituierten zu reformieren. Hier war eine zügige Reform mit der SPD leider nicht möglich."



Quelle: ots/CDU/CSU