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Geheimagenten Spende: Neues von Mauss

Der Berliner Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Professor Ulrich Battis hat sich verwundert über die Klage der CDU in der Mauss-Affäre gezeigt. Die Argumentation der Partei sei - so dem SWR gegenüber wörtlich: "nicht nachzuvollziehen. Ich stehe da etwas ratlos davor ... Es wäre nicht falsch, es Unsinn zu nennen", so der Rechtsgelehrte. Die CDU sei "schlecht beraten", gegen die Bundestagsverwaltung vor das Berliner Verwaltungsgericht zu ziehen.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Politik.
Paul-Löbe-Haus
Paul-Löbe-Haus
Foto: Danny Steaven S. / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)

Der Berliner Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Professor Ulrich Battis hat sich verwundert über die Klage der CDU in der Mauss-Affäre gezeigt. Die Argumentation der Partei sei - so dem SWR gegenüber wörtlich: "nicht nachzuvollziehen. Ich stehe da etwas ratlos davor ... Es wäre nicht falsch, es Unsinn zu nennen", so der Rechtsgelehrte. Die CDU sei "schlecht beraten", gegen die Bundestagsverwaltung vor das Berliner Verwaltungsgericht zu ziehen.

Hintergrund ist die Rückzahlung von zwei Spenden des Geheimagenten Werner Mauss in Höhe von 12.782,30 Euro durch die Bundeskasse an den CDU-Kreisverband Cochem-Zell. Diese hatte die CDU vorsorglich an die Bundeskasse überwiesen und um Prüfung gebeten. Die Bundestagsverwaltung hatte die Spenden unter dem Mauss-Tarnnamen Richard Nelson als zulässig anerkannt, da - so die Bundestagsverwaltung auf SWR-Anfrage - "Herrn Mauss das Tragen des Alias-Namens Nelson ohne jegliche Beschränkung bewilligt worden ist."

CDU will auch "Nolilane"-Spenden zurück

Die CDU will jetzt aber mehr: Sie will auch die Mauss-Spenden zurück, die unter dem Chiffre "Nolilane" von einer Eisenacher Anwaltskanzlei überwiesen wurden. Diesen Vorgang hatte die Bundestagsverwaltung als rechtswidrig beurteilt und in einem rechtskräftigen Bescheid vom April 2017 unzulässige Spenden in Höhe von 122.500 Euro zurückgefordert sowie eine Strafe in Höhe von 112.000 Euro verhängt. Beides hatte die CDU damals klaglos bezahlt. Jetzt findet sie, wenn die Spenden unter dem Tarnnamen zulässig sind, müssten es auch die der Stiftung Nolilane sein. Die Bundestagsverwaltung bleibt anderer Meinung. Auf SWR-Anfrage teilte sie mit: "Die Spenden unter dem Chiffre "Nolilane" sind nach der Auffassung des Bundestags ein Verstoß gegen das Annahmeverbot in §25 (2) Nr. 6 Parteiengesetz. Sie wurden von der Rechtsanwaltskanzlei Hansen, Varwig und Collegen an die CDU weitergeleitet, ohne dass die Identität des tatsächlichen Spenders erkennbar war."

Die Auffassung der Bundestagsverwaltung wird von Prof. Battis gestützt. Bei einem Geheimagenten mit Tarnnamen, der quasi wie ein Künstlername sei und unter diesem auch mit Behörden kommuniziere, wisse man, wer hinter der Spende stehe. Bei Stiftungen sei das nicht erkennbar. Die entsprechenden Regelungen im Parteiengesetz seien gerade eine Reaktion auf zurückliegende Parteispendenaffären gewesen, als über Stiftungen im großen Stil eine verdeckte Parteienfinanzierung erfolgte, so Battis.

Schweitzer: Warum hat Mauss der CDU so viel gespendet? Weder die Bundes-CDU, die formal für das Klageverfahren zuständig ist, noch die Landes-CDU wollten dazu vor der Kamera Stellung nehmen. Die CDU Rheinland-Pfalz teilte lediglich schriftlich mit: "Wir sind nach wie vor an einer vollständigen Aufklärung des Sachverhalts interessiert. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt, welches wir nicht kommentieren. Liegen uns neue Erkenntnisse in diesem Zusammenhang vor, informieren wir Sie selbstverständlich."

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Schweitzer kritisierte, unabhängig von der nun durch die Justiz zu prüfenden Rechtsfrage sei nach wie vor offen, warum Mauss so viel an die CDU gespendet habe. Bevor die CDU Geld zurückfordere, sei sie gefordert, die Hintergründe aufzuklären. "Warum war er [Mauss/d. Red.] so dankbar?", fragt Schweitzer im SWR-Interview.

Ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts sagte dem SWR, über die Klage der CDU werde nicht vor dem IV. Quartal dieses Jahres entschieden, möglicherweise auch erst Anfang nächsten Jahres.



Quelle: ots/SWR