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Kommunen fordern ungekürzte Weiterleitung der Bundesmittel für die Grundsicherung im Alter

„Die Kommunen in Niedersachsen begrüßen, dass der Bund seine Zusage im Rahmen der Gemeindefinanzkommission einhält, die Kommunen dauerhaft von den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit zu entlasten. Nunmehr ist aber die Landesregierung am Zuge, die Bundesmittel in vollem Umfang an die kommunale Ebene weiterzuleiten“, erklärte der Präsident des NSGB, Dr. Marco Trips, anlässlich einer Pressemitteilung von Ministerpräsident David McAllister vom 28. September 2012 zu diesem Thema.

Geschrieben von Landkreis Göttingen am . Veröffentlicht in Politik.
Foto: Microsoft

„Die Kommunen in Niedersachsen begrüßen, dass der Bund seine Zusage im Rahmen der Gemeindefinanzkommission einhält, die Kommunen dauerhaft von den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit zu entlasten. Nunmehr ist aber die Landesregierung am Zuge, die Bundesmittel in vollem Umfang an die kommunale Ebene weiterzuleiten“, erklärte der Präsident des NSGB, Dr. Marco Trips, anlässlich einer Pressemitteilung von Ministerpräsident David McAllister vom 28. September 2012 zu diesem Thema.

„Wie der Ministerpräsident zutreffend hervorhebt, geht es dem Bund allein um eine Entlastung der kommunalen Haushalte. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen es, wenn die Niedersächsische Landesregierung diese Politik vorbehaltslos unterstützt. Nun müssen den Worten aber auch Taten folgen. Es darf nicht sein, dass ausgerechnet das Land Niedersachen über 80 Millionen Euro in die eigene Tasche stecken will“, forderte das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des NLT, Prof. Dr. Hubert Meyer.

„Zwar ist das Land Niedersachsen bisher auch Träger von Grundsicherungskosten. Dem Bund ging es aber allein darum, die Kommunen zu entlasten, nicht einzelne Bundesländer. Wir fordern den Ministerpräsidenten daher auf, den seit fast zwei Jahren schwelenden Konflikt im Interesse der niedersächsischen Kommunen zu lösen“, fasste Hauptgeschäftsführer Heiger Scholz vom NST abschließend zusammen.