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SPD: Vermeintliche Wohltat mit fatalen Folgen

SPD-Vorsitzende Andrea Nahles möchte gerne älteren Arbeitslosen länger Arbeitslosengeld zahlen. Wer über 50 Jahre alt ist und seinen Job verliert, soll künftig bis zu 33 Monate statt wie bisher 24 Monate Arbeitslosengeld I erhalten. Das setzt falsche Anreize und hätte fatale Konsequenzen.

Geschrieben von Holger Schäfer am . Veröffentlicht in Politik.
Andrea Nahles
Andrea Nahles
Foto: mediaguyberlin / CC0 (via Pixabay)

SPD-Vorsitzende Andrea Nahles möchte gerne älteren Arbeitslosen länger Arbeitslosengeld zahlen. Wer über 50 Jahre alt ist und seinen Job verliert, soll künftig bis zu 33 Monate statt wie bisher 24 Monate Arbeitslosengeld I erhalten. Das setzt falsche Anreize und hätte fatale Konsequenzen.

Andrea Nahles will den Sozialstaat verändern, unter anderem, indem ältere Arbeitslose bis zu 33 Monate lang Arbeitslosengeld I erhalten. Damit wäre allerdings niemandem geholfen: Die Arbeitsmarktforschung kann belegen, dass eine lange Bezugsdauer dazu führt, dass die Arbeitslosigkeit lange andauert. Wer fast drei Jahre lang Leistungen bezieht, sucht dementsprechend mit geringerer Intensität nach einem neuen Job als jemand, dem nach zwölf Monaten Hartz IV droht. Die lange Zahlung von Arbeitslosengeld signalisiert also fälschlicherweise, dass man sich bei der Arbeitssuche viel Zeit lassen kann. Dabei ist das Gegenteil richtig: Wer nach zwölf Monaten vergeblicher Suche noch keine neue Beschäftigung gefunden hat, kann nicht mehr allzu wählerisch sein. In diesem Fall wäre es schon ein Erfolg, wenn die Eingliederung überhaupt wieder gelingt.

Die vermeintliche soziale Wohltat führt somit zu höherer Langzeitarbeitslosigkeit. "Viele Empfänger könnten sich über das Arbeitslosengeld den Übergang in den Vorruhestand organisieren", sagt IW-Ökonom Holger Schäfer. "In Zeiten des Fachkräftemangels wäre das ein fatales Signal." Wer älteren Arbeitslosen tatsächlich helfen will, müsse ihnen die Rückkehr in den Beruf erleichtern und nicht den Verbleib in Arbeitslosigkeit organisieren.

Eine lange Bezugsdauer für Ältere ist auch keine Frage der Gerechtigkeit. Die Arbeitslosenversicherung ist kein Sparvertrag wie die Rente, sondern sichert gegen ein Risiko ab, ähnlich wie die Krankenversicherung. Dabei gilt, dass Ansprüchen auf Leistungen im Schadensfall auch immer die Pflicht gegenübersteht, den Schaden so gering wie möglich zu halten.



Quelle: IW Köln