Einige warnen momentan davor, dass im Jahr 2030 die Hälfte der gesetzlichen Rentner von Altersarmut bedroht sein wird. Doch der nüchterne Blick auf die Zahlen lässt diese Panikmache in sich zusammenfallen. Gleichwohl ist private Vorsorge notwendig – vor allem, wenn der Lebensstandard im Alter gehalten werden soll.
Einige warnen momentan davor, dass im Jahr 2030 die Hälfte der gesetzlichen Rentner von Altersarmut bedroht sein wird. Doch der nüchterne Blick auf die Zahlen lässt diese Panikmache in sich zusammenfallen. Gleichwohl ist private Vorsorge notwendig – vor allem, wenn der Lebensstandard im Alter gehalten werden soll.
Weil das gesetzliche Rentenniveau bis 2030 auf etwa 43 Prozent des Bruttolohns sinkt, sollen dann rund die Hälfte der gesetzlichen Rentner von Altersarmut bedroht sein: So ließ sich der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer am Wochenende zitieren. In das gleiche Horn stößt jetzt der Westdeutsche Rundfunk mit einer eigenen Berechnung: Von den 53,7 Millionen Rentnern im Jahr 2030 seien dann 25,1 Millionen von Altersarmut bedroht.
Derartige Zahlen schüren Ängste, wo ein kühler Kopf nötig wäre. Denn wie wenig aussagekräftig die Berechnungen des WDR sind, zeigt eine einfache Gegenrechnung: Um die Grundsicherung im Alter für einen alleinlebenden Senior zu übertreffen, ist eine gesetzliche Rente von rund 840 Euro pro Monat nötig – so die Ausgangssituation der WDR-Berechnung. Aber bereits heute liegen knapp 65 Prozent der Renten (Stand 2014) bei 900 Euro pro Monat oder darunter, 51 Prozent sogar unterhalb von 750 Euro pro Monat. Dennoch sind nur 3 Prozent der Rentner-Haushalte, bei denen der Haupteinkommensbezieher über 64 Jahre alt ist, auf die Grundsicherung im Alter angewiesen.
Wie passt das zusammen?
Wer sich also ernsthaft um die Alterssicherung sorgt, sollte alle Fakten berücksichtigen. Das tun die Bürger in ganz überwiegendem Maße – im Gegensatz zu manchem Politiker. Bei der Vorsorge gilt es, unterschiedliche Sicherungsmotive zu beachten, die Anlagerisiken zu streuen und die unterschiedlichen Bedürfnisse in den Lebensphasen zu berücksichtigen. Eine einzelne Vorsorgeform, ob gesetzlich oder privat, erlaubt jedenfalls keinen Rückschluss auf die Armutsgefährdung im Alter.